Anmeldung beim Gewerbeamt
- Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) sind Sie anzeigenpflichtig, wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder dieses vorhaben.
- Ein Gewerbe betreiben Sie, wenn Sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, die dem Zweck einer Gewinnerzielung dient und nicht den freien Berufen, wie beispielsweise Notar, Arzt, Steuerberater oder auch Schauspieler zuzuordnen ist. Diese freien Berufe müssen nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden.
So melden Sie in Hannover Ihr Gewerbe an
- Wenn Sie im Stadtgebiet von Hannover ein Gewerbe betreiben möchten, ist der Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt Hannover für Sie zuständig.
- Dieser Fachbereich gliedert sich in verschiedene Bereiche mit jeweiligen Unterbereichen.
- Das Sachgebiet Gewerberecht und Gewerbeüberwachung (Gewerbeamt) bearbeitet Anmeldungen eines Gewerbes, aber auch Um- oder Abmeldungen.
- Zu finden ist das Sachgebiet Gewerberecht und Gewerbeüberwachung (Gewerbeamt) unter folgender Anschrift:
Vordere Schöneworth 14 in 30167 Hannover. - Möchten Sie in Hannover Ihr Gewerbe anmelden, steht Ihnen auf dem Formularserver der Landeshauptstadt Hannover das passende Anmeldeformular zum kostenlosen Download zur Verfügung.
- Für die Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese beträgt in Hannover zwischen 15,- und 40,- Euro.
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