Kunstgewerbe - wozu Sie das brauchen
- Wenn Sie Ihre Produkte auf Märkten verkaufen wollen, brauchen Sie in jedem Fall einen Gewerbeschein. Dieser wird meist von den Organisatoren verlangt. Manchmal wird auch von Behörden kontrolliert, ob alle Verkäufer einen Gewerbeschein haben.
- Sollten Sie Ihre Kunstwerke auf einer Internetseite verkaufen wollen, brauchen Sie ebenfalls ein Kunstgewerbe. Sobald Sie etwas rein zum Verkauf produzieren, ist dies von Nöten. Wobei die Grenzen bei sehr geringen Verkaufsmengen meist in einer undefinierten Grauzone liegen.
Wo und wie Sie ein Gewerbe anmelden können
- Vor dem Anmelden Ihres Gewerbes sollten Sie sich überlegen, wie viel Geld Sie jährlich mit Ihren Produkten verdienen wollen. Danach entscheiden Sie sich entweder für die Kleinunternehmerregelung oder für ein "normales Gewerbe". Der Unterschied besteht darin, dass Sie bei der Kleinunternehmerregelung keine Steuer zahlen müssen, aber auch nur relativ wenig verdienen dürfen.
- Überlegen Sie sich einen Namen für Ihr Kunstgewerbe. Dieser sollte möglichst genau das beschreiben, was Sie machen. Falls Sie eine breitere Produktpalette haben und in mehreren Bereichen künstlerisch tätig sind, formulieren Sie diesen Namen möglichst neutral z. B. Herstellung und Verkauf von Kunstgewerbe.
- Melden Sie Ihr Kunstgewerbe beim Gewerbeamt an. Dieses finden Sie im Rathaus oder Bürgeramt Ihrer Stadt. Die Anmeldung des Gewerbes kostet je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen mehr oder weniger. Der Betrag müsste ca. zwischen 15 und 50 € liegen.
- Nach der Anmeldung wird sich ganz automatisch das Finanzamt bei Ihnen melden. Sie müssen dann einen Bogen ausfüllen, indem Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte, Ausgaben etc. auflisten. Auch die IHK wird sich voraussichtlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Viel Erfolg beim Anmelden und guten Verkauf!
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