Trotz Grundsicherung auf dem Arbeitsmarkt seinen Platz finden
Vorweg sei angemerkt, dass es die Grundsicherung nicht automatisch für Betroffene gibt, man muss selbst die Initiative ergreifen und die Grundsicherung beantragen. Wer darüber hinaus einen Zuverdienst beginnen möchte, sollte dies nicht ohne Wissen seines Sachbearbeiters in Angriff nehmen.
- Die Grundsicherung wurde erschaffen, damit bei sehr schwachen Einkommen dieses aufgestockt wird.
- Deshalb führen Zuverdienste dazu, dass die Grundsicherung gekürzt oder ganz eingestellt werden kann.
- Wenn Sie Bezieher einer Grundsicherung sein sollten und gerne einen Zusatzverdienst haben möchten, gilt es vorab zu klären, welcher Art Ihre Grundsicherung ist.
- Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, beziehen Sie mit dem Arbeitslosengeld II die Grundsicherung. Dann haben Sie die Möglichkeit monatlich 165 € hinzuzuverdienen. Alles darüber Hinausgehende wird dem Betrag der Grundsicherung gegengerechnet.
Die Genehmigung für den Zuverdienst kann auch von der Bezugsart abhängig sein
Anders verhält es sich, wenn Sie eine Rente erhalten. Hier kommt es darauf an, welche Art diese Rente ist. In dem Falle schließt sich die zuständige Behörde mit der Rentenversicherung kurz.
- Es kommt darauf an, ob Sie seitens der Rentenkasse berechtigt sind, einen Zuverdienst zu haben.
- Informieren Sie sich beim Antrag der Grundsicherung, ob und in welcher Höhe, Sie einen Zusatzverdienst haben dürfen.
- Rufen Sie auch bei Ihrer Rentenversicherung an und bitten um eine Beratung zum Thema Zuverdienst.
- Fakt ist jedoch, dass jedem ein Freibetrag zusteht, es kommt, jedoch auch darauf an ob es sich um eine normale Altersrente oder eine krankheitsbedingte Rente handelt.
Trotz Grundsicherung durch einen Zuverdienst Erfolge haben
- Wichtig in allen Fällen ist es gegenüber den Ämtern, eine Transparenz zu schaffen.
- Gehen Sie offen mit den Einnahmen des Zuverdienstes um. So laufen Sie nicht Gefahr, dass Ihnen die Grundsicherung gesperrt wird.
- Sollten Sie auf dem Arbeitsmarkt Beträge erwirtschaften, die eine Verrechnung mit der Grundsicherung notwendig machen, seien Sie fair und freuen Sie sich auch um diesen Erfolg.
Jeden Euro, den Sie mithilfe des Zuverdienstes erarbeiten, können Sie als Ihren persönlichen Erfolg verbuchen. Es handelt sich bei diesem Artikel um keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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