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Zur Grundsicherung hinzuverdienen - das sollten Sie beachten

Zur Grundsicherung dürfen Sie dazu verdienen.
Zur Grundsicherung dürfen Sie dazu verdienen. © Viktor Mildenberger / Pixelio
Viele Menschen sind leider nicht dazu in Lage, Ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen. Um eine Verarmung zu verhindern, gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Wer diese Sozialleistung erhält, kann jedoch noch etwas hinzuverdienen.

Grundsicherung – das fällt darunter

  • Die wohl bekannteste Grundsicherung ist allgemein als Hartz IV bekannt und wird an erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, gezahlt.

  • Wer nicht arbeiten kann, kann Sozialgeld beantragen. Unter diese Gruppe können viele Personenkreise fallen, z.B. Rentner mit geringen Rentenbezügen oder Kranke ohne Anspruch auf Krankengeld.

  • Es ist also sichergestellt, dass alle Menschen, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen, über diese Sozialleistung eine Grundsicherung erhalten.

  • Die Grundsicherung besteht aus einem Regelbetrag, der für die üblichen Lebenshaltungskosten benötigt wird, sowie Wohnkosten und einmalige Leistungen für Sonderfälle.

Das dürfen Sie hinzuverdienen

  • Egal ob Sie eine Grundsicherung erhalten, weil Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, oder ob Sie über gar keinen Verdienst verfügen und einen Job annehmen wollen, die Berechnung ist in beiden Fällen die gleiche. Sie können Geld hinzuverdienen, das Ihnen nicht oder nur zum Teil angerechnet wird.

  • Als sogenannter Freibetrag werden 100 Euro nicht an die Sozialleistung angerechnet. Dieser Betrag bleibt Ihnen also zusätzlich ohne Abzüge.

  • Wenn Sie zwischen 100 Euro und 1000 Euro hinzuverdienen, bleiben 20% ohne Anrechnung. Falls Sie alleinstehend und ohne Kinder sind, bleiben Ihnen von einem Verdienst zwischen 1000 und 1200 Euro weitere 10%. Die Obergrenze erhöht sich auf 1500 Euro, falls Sie Kinder haben.

  • Anhand eines Beispiels ist die Berechnung einfach zu erläutern. Sie erhalten eine Grundsicherung und verdienen 1100 Euro dazu. Davon bleiben Ihnen 100 Euro als Freibetrag, 20 % von 900 Euro, also 180 Euro und 10% von 100 Euro, also 20 Euro. Somit bleiben 300 Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 800 Euro werden angerechnet.
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