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Bei eBay vom Kauf zurücktreten - Möglichkeiten korrekt nutzen

Gebote bei eBay sind rechtsverbindlich.
Gebote bei eBay sind rechtsverbindlich.
Die Abgabe eines Gebotes bei eBay ist für den Bieter grundsätzlich verbindlich. Wenn Sie Höchstbietender bleiben, kommt der Kauf rechtswirksam zustande. Sie können aber unter gewissen Voraussetzungen dennoch vom Kauf zurücktreten. Vor allem wenn Sie Ihr Gebot im Nachhinein erschreckt, sollten Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten kennen.

Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auf das Angebot eines gewerblichen Händlers geboten haben. Dann steht Ihnen nämlich ein Widerrufsrecht zu, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Sofort nach dem Zuschlag auf Ihr Höchstgebot schickt Ihnen eBay eine Widerrufsbelehrung.

eBay ist keine Versteigerung

  • Der von Verkäuferseite oftmals geäußerte Hinweis, es handele sich bei eBay um eine Versteigerung, bei der das Gesetz kein Widerrufsrecht zugestehe, ist von der Rechtsprechung inzwischen abgewiesen worden. Der Zuschlag erfolge hier eben nicht wie bei einer echten Versteigerung durch einen Auktionator, sondern durch die Abgabe eines Höchstgebotes innerhalb einer Frist.
  • Sie können Ihr Widerrufsrecht ohne Begründung erklären.
  • Die Widerrufsfrist beträgt im Regelfall zwei Wochen.
  • Es genügt, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig innerhalb dieser Frist absenden, auf den Zugang beim Verkäufer kommt es nicht an. Fristbeginn bei einer Warensendung ist der Eingang der Lieferung.
  • Da die Fristdauer in der Rechtsprechung zweifelhaft ist, gewähren einige Verkäufer auch ein Widerrufsrecht von einem Monat. Prüfen Sie also die genaue Vorgabe der Frist bei Ihrem Verkäufer.
  • Falls Sie auf ein Angebot von einer Privatperson oder unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geboten haben, sollten Sie prüfen, ob tatsächlich ein Privatverkauf vorliegt. Beim Privatverkauf haben Sie kein Widerrufsrecht. Möglicherweise handelt es sich doch um ein gewerbliches Angebot, bei dem sich der Anbieter als Privatperson tarnt. Wenn der Verkäufer gleichartige Waren oder allgemein Waren in großen Mengen anbietet, handelt er meist gewerblich. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an eBay.

Sie können  nur ausnahmsweise vom Kauf zurücktreten

  • Im übrigen bleiben Sie an Ihr Angebot und den Ihnen erteilten Zuschlag gebunden. Sie können vom Kauf nicht einfach wieder zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu.
  • Wenn Sie dennoch am Kauf nicht mehr interessiert sind, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, direkt Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und ihn unter Angabe Ihrer Gründe nachvollziehbar zu bitten, Sie aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Ist er dazu nicht bereit, bleiben Sie vertraglich zur Abnahme der Ware und zur Zahlung verpflichtet und können nicht zurücktreten.
  • Unter gewissen Voraussetzungen können Sie im Vorfeld, vor dem Ende der Auktion und der Erteilung des Zuschlages, Ihr Gebot noch zurückziehen.
  • Ihr Gebot ist zunächst eine verbindliche Erklärung, die Sie allenfalls anfechten können. Sie müssen sich dann auf einen Irrtum berufen können, weil Sie beispielsweise bei dem Gebotsbetrag das Komma falsch gesetzt  und einen viel zu hohen Betrag geboten haben, weil Sie die Beschreibung des Artikels falsch verstanden haben oder weil der Verkäufer eine wesentliche kaufbestimmende Eigenschaft des Artikels bewusst verschwiegen oder falsche Merkmale vorgetäuscht hat. Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an eBay und bitten Sie um Unterstützung.
  • Sie können die Anfechtung aber nicht damit begründen, dass Sie zu der Erkenntnis gelangt seien, der Artikel sei zu teuer oder entspreche doch nicht Ihren Erwartungen. Diese Gedanken müssen Sie sich vor der Gebotsabgabe durch den Kopf gehen lassen.
  • Wenn Sie Ihr Gebot zurücknehmen wollen, nutzen Sie die Funktion "Rücknahme des Gebots" und begründen Ihren Schritt mit nachvollziehbaren und am besten an den gesetzlichen Vorgaben orientierten Einwänden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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