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eBay: Aus Versehen gekauft - was tun?

Bei eBay aus Versehen etwas gekauft?
Bei eBay aus Versehen etwas gekauft?
Wer sich nicht mit eBay auskennt oder zum ersten Mal auf einen Artikel bietet, hat schnell aus Versehen etwas gekauft. Sie können dann nicht einfach einseitig zurücktreten, sondern müssen sich mit dem Verkäufer verständigen. Sie haben einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen.

Nachdem Sie bei eBay aus Versehen gekauft haben 

  • Sie sollten unbedingt wissen, dass jedes Gebot, das Sie bei eBay abgeben dazu führen kann, dass Sie einen wirksamen Kaufvertrag begründen. Es genügt schon, wenn nach Ihnen niemand mehr ein höheres Angebot abgibt. Sie kaufen dann den Artikel, sobald die Auktion bei eBay endet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Ihr Angebot das Höchste war. Seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie dann einen wirksamen Kaufvertrag begründet haben. Sie sind folglich verpflichtet dem Verkäufer den Kaufpreis zu geben. Dies gilt auch, wenn Sie aus Versehen etwas gekauft haben.
  • Sie können nur von dem Kaufvertrag entbunden werden, wenn Sie sich darüber mit dem Verkäufer einvernehmlich einigen. Sie können keineswegs einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten. Schreiben Sie unbedingt unverzüglich  nach der Beendigung der Auktion den Verkäufer an. Erklären Sie die Gründe, warum Sie bei eBay aus Versehen etwas gekauft haben und bitten Sie ihn den Kaufvertrag mit Ihnen nicht zu vollziehen. Sie sollten dem Verkäufer unbedingt anbieten die Angebotsgebühr zu erstatten.
  • So wird Ihnen der Verkäufer sicherlich ermöglichen den Kaufvertrag nicht zu realisieren. Überweisen Sie ihm anschließend die Angebotsgebühr.
  • Achten Sie darauf zukünftig nur dann bei eBay ein Gebot abzugeben, wenn Sie eine Kaufabsicht haben. So vermeiden Sie es aus Versehen etwas zu kaufen.

Wissenswertes über eBay

  • Jeder, der bei eBay ein Gebot abgibt, begründet grundsätzlich einen wirksamen Kaufvertrag, wenn kein anderer ein höheres Gebot abgibt. Vermeiden Sie es daher etwas aus Versehen gekauft zu haben, indem Sie sich die Abgabe gründlich überlegen.
  • Wollen Sie nun nicht an dem Gebot aus Versehen festhalten, liegt es in der Entscheidungsfreiheit des Verkäufers bei eBay, ob er Ihnen dies gewährt. Sie müssen in jedem Fall den Schaden, den Sie durch die Abgabe des Gebots aus Versehen verursacht haben ersetzen. Dies gilt grundsätzlich für jeden, der etwas aus Versehen gekauft hat. Sie schulden dem Verkäufer daher die Angebotsgebühr.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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