Einen Job ausüben trotz Geldbezügen vom Arbeitsamt
- Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie beim Arbeitsamt einen Antrag auf Bewilligung gestellt. Sie bekommen dann jeden Monat den Ihnen zustehenden Betrag auf Ihr Konto gebucht.Trotz dessen dürfen Sie, auch wenn Sie diese Bezüge beziehen, einem Nebenjob nachgehen.
- Falls Sie jedoch wieder einem Nebenjob nachgehen, müssen Sie dies beim Arbeitsamt angeben. Auch ein 400,- Euro Job muss gegenüber dem Arbeitsamt gemeldet bzw. angegeben werden.
- Sie müssen Ihren Nebenjob sofort melden, wenn Sie die Tätigkeit aufnehmen und dürfen nicht so lange warten, bis das Arbeitsamt auf Sie zukommt. Denn dann kann es schon zu spät sein.
- Hierbei ist zu beachten, dass Sie eine Höchstgrenze an Arbeitsstunden einhalten müssen. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie wöchentlich nicht mehr als 14,9 Stunden arbeiten.
- Etwas anderes gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Es gilt hier nicht die Höchstgrenze an Arbeitsstunden, sondern hier gilt ein Höchstbetrag von 100,- € pro Monat, den Sie in diesem Fall dazuverdienen dürfen. Ansonsten wird der Betrag mit 80% des ALG II verrechnet.
Den Nebenjob richtig angeben
- Suchen Sie sich ein Anschreiben des Arbeitsamts heraus, auf dem sich die Adresse befindet.
- Setzen Sie einen Brief mit Ihrer Adresse und der Kundennummer des Arbeitsamts an.
- Schreiben Sie dort hinein, dass Sie einem Nebenjob nachgehen. Dies könnte etwa so lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich ab dem ... einen Nebenjob ausüben werde bei der Firma xy. Ich werde voraussichtlich einen Verdienst von xx€ monatlich beziehen".
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