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Bei 800-Euro-Job die Gleitzone berechnen - so geht's

Gleitzonenberechnung ist etwas kompliziert.
Gleitzonenberechnung ist etwas kompliziert. © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / Pixelio
Unter 800-Euro-Jobs versteht man Beschäftigungen bei denen der monatliche Verdienst zwischen 400 und 800 Euro liegt. Dabei werden nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer abgezogen, sondern nur zu einem gewisser Anteil. Die Berechnung ist allerdings nicht ganz einfach.

Mit der Einführung der sogenannten "Gleitzone" hat der Gesetzgeber im Jahr 2003 die gesetzliche Grundlage im §20 SGB IV geschaffen, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Verdienste zwischen 400,01 Euro und 800 Euro nicht in voller Höhe anfallen, sondern der prozentuale Anteil je nach Verdienst ansteigt. Dieser "gleitende" Anstieg der Beiträge war notwendig, damit der Unterschied zwischen dem Minijob - bis 400 Euro Verdienst, ohne Abzüge - und einem sozialversicherungspflichtigen Job abgeschwächt wird.

Die Berechnung bei einem 800-Euro-Job

In der Gleitzone werden die Beiträge, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bezahlt unterschiedlich berechnet. Als Beispiel wird ein Verdienst von 500 Euro monatlich zugrunde gelegt.

  1. Für die Berechnung der Arbeitgeberbeiträge wird der echte Verdienst zugrunde gelegt. Das bedeutet, hier gibt es keinen "gleitenden" Anstieg der Beiträge, sondern es sind sofort die vollen Anteile zu bezahlen. Berechnen Sie also die Beiträge aus 500 Euro Brutto.

  2. Für die Arbeitnehmerbeiträge wird nicht das volle Brutto herangezogen, sondern es muss erst das verminderte Brutto errechnet werden. Dieses Brutto nennt man "beitragspflichtige Einnahmen" und wird als BE abgekürzt.
  3. Die Formel zur Berechnung des Brutto lautet : F * 400 + (2 - F) * (Arbeitsentgelt - 400). Dabei steht "F" für eine Zahl, die jährlich neu vom Bundesministerium festgelegt wird. Im Jahr 2011 beläuft sich dieser Faktor auf 0,7435.
  4. Bei einem Verdienst vom 500 Euro berechnen Sie also:

    0,7435 * 400 + ((2 - 0,7435) * (500 – 400 )) = 423,05 Euro beitragspflichtige Einnahmen.

  5. Nun errechnen Sie nicht aus den 500 Euro, sondern aus den 423,05 Euro die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers.

Besonderheiten, die Sie bei diesem Verdienst beachten sollten

Leider hat der Gesetzgeber einige Hürden eingebaut, die das Ganze noch etwas komplizierter machen, als es ohnehin bereits ist. In bestimmten Fällen darf die Gleitzonenberechnung nämlich nicht angewendet werden.

  • Hat ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, so werden diese zusammengezählt. Der Arbeitgeber sollte daher den Arbeitnehmer schriftlich befragen, ob noch andere Jobs ausgeübt werden, und falls ja, wie hoch dort der Verdienst ist. Falls zum Beispiel zwei Jobs mit 500 Euro bestehen, darf keiner der beiden mit der Gleitzone berechnet werden, da zusammen die 800 Euro überschritten werden.

  • Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten kann es sein, dass die Verdienste schwanken, und manchmal die 800 Euro überschritten werden. In einem solchen Fall ist zum Beginn der Beschäftigung zu klären, wie hoch der regelmäßige Verdienst voraussichtlich ist.

  • Außerdem sind vereinbarte Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld etc. mit zu berücksichtigen. Es zählt dann der zu erwartende Jahresdurchschnitt. Liegt also der Verdienst monatlich zwar unter 800 Euro, der Durchschnitt durch das Weihnachtsgeld allerdings darüber, darf im ganzen Jahr keine Gleitzone berechnet werden.

Ein zusätzlicher Minijob hat übrigens auf die Gleitzonenberechnung keine Auswirkungen. Haben Sie also einen Job mit 600 Euro und einem mit 400 Euro Monatsverdienst, so wird der 400-Euro-Job als Minijob ohne Abzüge abgerechnet, und der zweite Job mit der Gleitzonenregelung.

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