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- Midijob
Gleitzonenregelung für Midijobs
Neben dem allgemein bekannten Minijob, also Kleinberuf, gibt es auch den sogenannten Midijob, der als mittelgroßer Beruf bezeichnet wird.
- Übersteigt Ihr monatliches Einkommen die 400-Euro-Grenze für einen Minijob, handelt es sich dabei um einen Midijob.
- Die Gleitzonenregelung gilt für Einkommen zwischen 400,01 bis 800 Euro monatlich.
- Da eine Vollversteuerung innerhalb dieser Einkommensgrenze ungerechtfertigt wäre, hat der Gesetzgeber die Gleitzone eingeführt. Die Gleitzonenregelung beinhaltet Besonderheiten zur Beitragberechnung Ihrer Sozialabgaben.
Midijobs bei Lohnabrechnung richtig berücksichtigen
- Wenn Ihr regelmäßiges, monatliches Einkommen zwischen 400,01 und 800 Euro beträgt, handelt es sich bei dieser Tätigkeit um einen Midijob. Bei Arbeitsverhältnissen dieser Art findet die Gleitzonenregelung Anwendung.
- Anders als bei einem Minijob, ist diese Tätigkeit für Sie nicht sozialversicherungsfrei. Dennoch ergibt sich durch die Gleitzonenregelung ein Vorteil für Sie, denn die Beiträge werden nicht nach Ihrem tatsächlichen Einkommen ermittelt. Ihr beitragspflichtiges Einkommen wird mithilfe der Gleitzonenformel berechnet.
- Dadurch ergibt sich ein geringerer Betrag, der bei der Lohnabrechnung für die Beitragsermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge relevant ist.
- Bei der Beitragsberechnung in der Gleitzone werden der Gesamtbetrag je Sozialversicherungszweig sowie der Arbeitgeber- und Nehmeranteil des Bruttoeinkommens ermittelt.
- Beachten Sie, dass Ihre relativen Beitragsbelastungen steigen, wenn sich Ihr Einkommen erhöht. Demnach zahlen Sie am Anfang der Gleitzone weniger Sozialversicherungsbeiträge als am Ende der 800-Euro-Grenze.
Die Gleitzonenregelung hat der Gesetzgeber speziell für Midijobs mit Bruttoeinkommen zwischen 400,01 und 800 Euro entwickelt. Sie beinhaltet besondere Regelungen, die dem Arbeitnehmer steuerliche Vorteile verschaffen.
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