Verschiedene Arten von Teilzeitjobs
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Je nachdem wie viel Sie in Ihrem Job verdienen, unterscheidet man zwei verschiedene Formen von Teilzeitjobs - den "normalen" sozialversicherungspflichtigen Job, und den sogenannten "Minijob".
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Unter Minijob versteht man eine Arbeitsstelle, bei der man nicht mehr als 400 € monatlich verdient. Der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge in die Sozialversicherung und ist somit weder krankenversichert noch hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Steuer kann pauschal oder mit Lohnsteuerkarte berechnet werden.
- Liegt der Verdienst über 400 € monatlich, werden Sie als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer gemeldet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie 401 € oder 3000 € verdienen. Sie zahlen Beiträge in alle vier Sozialversicherungskassen ein und müssen eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
2 oder mehrere Jobs gleichzeitig
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Haben Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job, können Sie einen - aber nur einen - Minijob nebenbei annehmen. Das bedeutet, haben Sie einen Job, bei dem Sie zum Beispiel 600 € monatlich verdienen, sind sie dort versichert, und müssen die Lohnsteuerkarte vorlegen. Sie können dann einen Minijob, bei dem Sie 400 € verdienen, annehmen. Hier müssen Sie maximal mit einer Pauschalsteuer von 2% rechnen.
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Bei dieser Konstellation müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie nicht mehr als einen Minijob annehmen. Der Zweite wird dann nämlich immer sozialversicherungspflichtig. Beispiel: Sie verdienen bei einem Job 500 € und haben einen Minijob mit 50 €. Dann wird Ihnen ein weiterer Minijob für 300 € angeboten. Da nur der erste Minijob als solcher abgerechnet werden darf, wird der zweite Minijob - also der mit den 300 € - sozialversicherungspflichtig. Nun fallen beim zweiten Job Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an, was zu hohen Abzüge führt.
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Haben Sie keinen Job über 400 €, also nur Minijobs, sind die Regeln wieder etwas anders. Sie dürfen 2 oder auch mehrere Teilzeitjobs unter 400 € gleichzeitig haben, wenn Sie zusammen nicht mehr als 400 € verdienen. Haben Sie also einen Job, in dem Sie 100 € verdienen, und 2 weitere mit je 150 €, so liegt der Verdienst von allen drei zusammen bei 400 €, sodass Sie alle drei gleichzeitig annehmen können.
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Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie die 400-€-Grenze nicht überschreiten. Sobald Sie nämlich zusammen 401 € verdienen, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig - nicht nur einer! Achten Sie also unbedingt darauf, denn die Minijob-Zentrale - dort werden alle Minijobs gemeldet - prüft die Verdienste bei den einzelnen Arbeitgebern, und sendet diesen einen verbindlichen Bescheid, in dem die Ummeldung in einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob vorgeschrieben wird.
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