Warum das Betreten von Baustellen verboten wird
Das Schild „Baustelle betreten verboten“, soll Passanten davon abhalten sich und andere in Gefahr zu bringen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Verstöße sehr reizvoll. Sie gehen gerne auf ungesicherte Bauanlagen, klettern herum oder beschädigen dort Fassaden mit Grafitti.
- Es kann bei Verstößen schnell dazu kommen, dass Maschinen oder Bausubstanz beschädigt werden. Nicht selten kommt es auch dazu, dass sich Menschen verletzen, weil sie Gefahren nicht wahrnehmen oder falsch einschätzen oder der Rohbau nicht gesichert ist.
- Es drohen erhebliche Risiken, weil schnell Dachziegel oder Bauteile herunterfallen können. Dabei kommt es sowohl zu Sachschäden als auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Verletzungen und Todesfällen. Dies soll durch die Schilder von vornherein vermieden werden.
- Auch bei Bauten, die noch nicht fertig gestellt sind, gilt das Hausrecht des Bauherrn. So obliegt es dem Bauherrn, wem er den Zutritt gestattet oder verweigert. Ein Verbot soll verhindern, dass der Eindringling Schadenersatzansprüche gegen den Bauherrn richtet und sich auf die Verkehrssicherungspflichten beruft. Es soll auch eine Strafe als mögliche Rechtsfolge ermöglichen.
Diese Strafen oder Rechtsfolgen greifen bei Verstößen
Sehen Sie das Schild „Baustelle betreten verboten“ soll damit ausgedrückt werden, dass derjenige, der gegen das Verbot verstößt, haftet. Bei einer Anzeige ist auch eine Strafe möglich.
- Dieses Verbot wird oft durch den Zusatz „Eltern haften für Ihre Kinder“ ergänzt. Damit soll impliziert werden, dass die Haftung für Schäden bei den Eltern liegt. Das ist allerdings nur dann richtig, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzen und der Baustellenbetreiber die Verkehrssicherungspflichten eingehalten hat.
- Damit die Eltern für den Schaden, den ihre Kinder anrichten, haften, müssen die Kinder wenigstens 7 Jahre und noch keine 18 Jahre alt sein. Sonst greift die zivilrechtliche Haftung nach § 832 BGB nicht ein. Können Sie nachweisen, dass Sie die Aufsichtspflicht wahrgenommen haben, so müssen Sie ebenfalls nicht haften. Hierzu müssen Sie nicht immer ein Auge auf die Kinder werfen und dabei sein. Die Rechtsprechung legt nur die Maßstäbe an, die lebensnah und an Eltern zu stellen sind.
- Hat Ihr volljähriges Kind einen Schaden auf einer Baustelle verursacht, so haften weder Sie noch Ihr Kind in voller Höhe. Die Eltern haften dann nur maximal bis zur Höhe der Unterhaltspflicht.
- Haben Sie selbst einen Verstoß begangen, kommt es darauf an, ob Sie bereits 14 Jahre alt sind. Erst ab dem 14. Lebensjahr sind Sie strafmündig. Je nach Tat, könnte der Tatbestand der Sachbeschädigung, § 303 StGB erfüllt sein. Ihnen droht dann strafrechtlich eine Vorstrafe. Sie können zu Sozialstunden, Arrest oder einer Geldbuße verurteilt werden. Das ist in jedem Einzelfall unterschiedlich. Die strafrechtlichen Rechtsfolgen haben nichts mit der zivilrechtlichen Haftung zu tun. So müssen Eltern für die Kinder haften, sobald die Kinder 7 Jahre alt sind, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das Kind kann jedoch nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn es mindestens 14 Jahre alt ist.
- Sind Sie jünger als 14 Jahre, so haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Zivilrechtlich müssen Ihre Eltern für den verursachten Schaden gemäß § 828 BGB aufkommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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