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Online-Ticket zurückgeben
- Um ein Online-Ticket zurückzugeben, müssen Sie dieses ausgedruckt zusammen mit einem Erstattungsantrag an die Bahn Vertriebs GmbH schicken.
- Solch einen Erstattungsantrag finden Sie im Internet auf dieser Seite. Hier können Sie den Erstattungsantrag direkt am PC im PDF-Format ausfüllen.
- Zusammen mit diesem Antrag senden Sie Ihre Fahrkarte, die Sie nicht benutzt haben dann an die Bahn Vertriebs GmbH. Die Adresse hierfür ist schon auf dem Erstattungsantrag, mit dem Sie das Bahnticket zurückgeben können, aufgedruckt. Der Fahrpreis wird Ihnen dann später unter Abzug von 15 Euro Erstattungsentgeld auf Ihr Konto überwiesen.
Anderes Bahntickets einreichen
- Handelt es sich bei dem Ticket, das Sie gekauft und nicht benutzt haben um ein Ticket vom Automaten oder ein direkt beim Bahn-Schalter gekauftes Bahnticket, dann können Sie dieses beim Schalter zurückgeben.
- Auch hier müssen Sie beim Zurückgeben des Bahntickets eine Erstattungsgebühr von 15 Euro bezahlen. Es lohnt sich also erst ab Beträgen über dieser Summe.
Erstattung auf Grund von Verspätung oder Zugausfall
- Wenn die Bahn daran Schuld ist, dass Sie Ihre Reise zum Beispiel auf Grund einer immensen Verspätung nicht wie gewollt ausführen können, gibt es die Möglichkeit, den Preis für das Bahnticket über einen anderen Antrag zurück zu erhalten.
- Gehen Sie hierfür auf diese Seite der Deutschen Bahn. Hier können Sie beim sogenannten "Fahrgastrechte-Formular" Ihre Daten sowie die Daten der Verbindungen eingeben, die Sie verpasst haben. Nun bestätigen Sie und folgen den weiteren Anweisungen. Auch so können Sie also Ihr Bahnticket zurückgeben und bekommen den Fahrpreis zumindest teilweise erstattet.
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