So verkaufen Sie Zugtickets
- Zunächst einmal eine Idee, die meist nicht gleich einfällt: Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht fahren können und Sie eine Reiserücktrittsversicherung (zum Beispiel als Ganzjahresversicherung beim ADAC) haben, dann sollten Sie den Ticketkauf über diese Versicherung abwickeln. Klären Sie, welche Unterlagen Sie einreichen müssen; ein Attest des Arztes sowie die Zugtickets sind auf jeden Fall nötig.
- Wenn Sie kein vom Umtausch ausgeschlossenes Bahnticket erworben haben, dann können Sie natürlich das Zugticket auch bei der Bahn zurückgeben. Allerdings: Es wird eine Bearbeitungsgebühr fällig, sie liegt bei 15 Euro. Bei Normalpreis-Tickets ist die Rückgabe kostenlos. Die Rückgabe muss jedoch vor dem ersten Geltungstag erfolgen. Wahrscheinlich ist jedoch die Größe dieser Gebühr kleiner als der Wertverlust bei einem Verkauf.
- Schwieriger wird die Situation, wenn Sie die Zugtickets nicht umtauschen können, zum Beispiel weil es zuggebunden ist. Wenn noch genügend Zeit ist, können Sie Ihr Glück bei Ebay versuchen; die Angebote dort sind jedoch relativ rar.
- Probieren Sie es auf einer Kleinanzeigenseite, bei der Sie kostenlos und lokal inserieren können. In diesem Fall können Sie sogar den Preis des Zugtickets bestimmen und der Käufer kann - da er ja in der Nähe wohnt - das Ticket sogar selbst abholen. Kosten für den Versand und die Problematik der Bezahlung entfallen. Solche Portale sind zum Beispiel "locanto" oder "kleinanzeigen-landesweit". Auch viele örtliche Anzeigenblätter wie der Blitztipp haben Internetportale, in denen Sie inserieren können. Auch auf den Seiten der Studentenwerke der örtlichen Unis werden Bahntickets angeboten.
- Wahrscheinlich weit unter Preis können Sie das Zugticket natürlich auch auf der Mitfahrergelegenheit anbieten. In diesem Fall sollten Sie sich zwar als Fahrer eintragen, aber das Zugticket anbieten. Dieser Fall kommt sogar relativ häufig dort vor. Aber: Die Preise sind eher mau!
- Vielleicht haben Sie ja auch Erfolg damit, das Bahnticket zum Mitfahren anzubieten. In Wirklichkeit fahren Sie natürlich nicht mit, sondern verkaufen das Ticket entsprechend dem Anteil der anderen Person. Also besser mit Verlust verkaufen, als gar nicht loswerden.
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