Die Voraussetzungen für BAföG
- Sie fangen bald an, zu studieren, oder streben eine weiterführende Schulausbildung an? Dann könnten Sie einen Anspruch auf BAföG haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, eine eigene Wohnung haben und sehr wenig Miete zahlen, oder ob Sie in einer WG wohnen.
- Mit der Ausbildungsförderung möchte der Staat Menschen eine Ausbildung (Schule oder Studium) ermöglichen, deren Elternhaus ihnen nicht ausreichend unter die Arme greifen können.
- Ob Sie einen Anspruch auf BAföG haben, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Grundbedarf, Kranken- und Pflegeversicherung - die Ermittlung
- Wenn geklärt ist, dass Sie einen Anspruch auf BAföG haben, möchten Sie sicherlich wissen, wie viel Sie bekommen. Dazu müssen Sie zunächst Ihren Bedarf ermitteln, der von einigen Faktoren abhängig ist.
- Bei der Ermittlung der Höhe Ihres Bedarfes werden folgende Faktoren berücksichtigt: Art der Ausbildung, Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unterhaltspflicht Ihrer Eltern, Ort der Ausbildung sowie Ihre Wohnungsverhältnisse. Wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, zahlen Sie in der Regel keine Miete und erhalten daher weniger BAföG. Wohnen Sie alleine, spielt es keine Rolle, ob Sie sehr hohe oder niedrige Mietkosten haben.
- Einen Anspruch auf den gesetzlichen Grundbedarf haben Sie immer, wenn Sie berechtigt sind, die Ausbildungsförderung zu erhalten.
- Darüber hinaus erhalten Sie einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie nachweisen können, dass Sie selbst beitragspflichtig versichert sind. Bei einer Familienversicherung, Sie also über Ihre Eltern versichert sind, erhalten Sie keinen Zuschlag.
Sie zahlen sehr wenig Miete - die Unterstützung gibt es trotzdem
- Mit dem BAföG erhalten Sie eine Wohnungspauschale, wenn Sie an einer (Fach-)Hochschule oder Akademie studieren oder wenn Sie Schüler an einer Fachschule mit angeschlossener Berufsausbildung, eines Abendgymnasiums oder Kollegs sind und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen.
- Bis September 2010 war der Mietzuschuss abhängig von der Miethöhe. Heute ist es lediglich relevant, ob Sie einen eigenen Hausstand haben oder bei Ihren Eltern leben. Egal, ob Sie sehr wenig oder viel Miete zahlen, in einer WG oder zur Untermiete leben, Sie erhalten immer die Pauschale von derzeit 224 Euro (Stand: Februar 2013).
- Leben Sie bei Ihren Eltern, haben Sie immerhin noch einen Anspruch auf den Mietzuschuss von aktuell 49 Euro (Stand: Februar 2013).
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