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Babysitter - die Anmeldung korrekt ausführen

Melden Sie Ihren Babysitter an.
Melden Sie Ihren Babysitter an.
Wer kennt das nicht? Sie haben ein Baby, möchten aber gerne abends ausgehen und suchen jemanden, der auf Ihr Baby aufpasst. Wenn Sie einen Babysitter einstellen, müssen Sie an die Anmeldung denken oder Sie lassen ihn auf Honorarbasis arbeiten.

Wissenswertes über die Babysitter-Anmeldung

Jeder, der einen Babysitter einstellt, muss ihn anmelden. Sie können ihn entweder bei der Minijobzentrale als Minijobber anmelden oder ihn als Honorarkraft einstellen. Dies müssen Sie alleine schon wegen der Versicherung tun. Die meisten Unfälle geschehen im Haushalt.

  • Ein Babysitter muss bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Sie als Haushaltsführender sind verantwortlich für Ihre Haushaltshilfe und die Person, die Sie als Babysitter beschäftigen, ist Ihre Haushaltshilfe. Die gesetzliche Unfallversicherung haftet für Sie, wenn ein Unfall eintritt. Sie müssen hierzu den Babysitter innerhalb der ersten Woche seiner Tätigkeit anmelden. Der Jahresbeitrag ist nicht allzu hoch.
  • Sie können auch eine private Unfallversicherung abschließen, dies ist aber kein Surrogat für die gesetzliche Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit weg geschehen. Wenden Sie sich an die Gemeindeunfallversicherungsverbände, bzw. an die Unfallkassen. Sie können sich gezielt informieren, indem Sie auf die Website der Unfallkassen gehen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist weitere unabdingbare Voraussetzung, um einen Babysitter zu beschäftigen. Fragen Sie Ihren Babysitter, ob er selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder eventuell über die Eltern mit Haftpflicht versichert ist.
  • Sie können nun entscheiden, ob Sie Ihren Babysitter als Minijobber anmelden oder in als Honorarkraft arbeiten lassen. Wenn er eine Honorarkraft ist, muss er Ihnen Rechnungen schreiben und am Ende des Jahres eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreichen.
  • Arbeitet Ihr Babysitter hingegen als Minijobber, müssen Sie eine geringe Gebühr für den Minijobber monatlich zahlen. Ein Minijobber muss keine Sozialabgaben entrichten, keine Steuern abführen und hat einen Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub und Entgeltfortzahlung im Falle einer Erkrankung. Minijobber können auch geminderte Ansprüche auf Rente erwerben.
  • Sie können Ihren Babysitter in einem vereinfachten Anmeldeverfahren, das Haushaltscheckverfahren heißt, bei der Minijob-Zentrale in Essen anmelden. Füllen Sie einen Vordruck aus, mit dem Sie Ihren Babysitter für die Sozialversicherung anmelden. Hierzu müssen Sie sich den Sozialversicherungsausweis vorzeigen lassen. Laden Sie sich dieses Formular auf der Website der Minijobzentrale herunter. Schicken Sie es anschließend postalisch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, 45115 Essen. 

Sie können bei der Anmeldung direkt eine Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung vornehmen lassen.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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