Hilfe bei der Gartenarbeit muss gemeldet werden
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Bei einer Gartenhilfe handelt es sich um eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eine solche Hilfe bei der Minijob-Zentrale melden müssen. Die Minijob-Zentrale ist ein Institut, dass speziell für Aushilfen, Minijobber und Hilfen in Privathaushalten die Beiträge einzieht.
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Sie können mit dem Arbeitnehmer mündlich oder schriftlich die Konditionen vereinbaren. Falls Sie keine Erfahrung in solchen Verträgen haben, können Sie auch einen Musterarbeitsvertrag als Vorlage nehmen.
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Sie sollten wissen, dass Sie mit Ihrer Meldung Ihren Beschäftigten auch hinsichtlich Arbeitsunfälle versichert haben, und Sie eine Rückversicherung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschlossen haben.
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Die Beiträge, die Sie an die Minijob-Zentrale zu bezahlen haben, betragen 14,34 %. Sie setzen sich zusammen aus pauschalen Beträgen für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Ihre Rückversicherung für Krankheit und Mutterschaft sowie einer pauschalen Steuer in Höhe von 2%. Letztere fällt allerdings nur an, wenn Ihnen Ihre Aushilfe keine Lohnsteuerkarte bzw. keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vorlegt.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bei der jährlichen Steuererklärung als Aufwendungen angeben. Gartenarbeit fällt unter diese Leistungen. Sie erhalten 20% dieser Ausgaben, allerdings maximal 510 Euro, als Steuererstattung zurück.
Die Anmeldung erfolgt über den Haushaltsscheck
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Der Haushaltsscheck ist ein Formular, dass Sie sich bei der Minijob-Zentrale als Formular downloaden können.
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Benötigt werden neben Ihren Daten, wie Name und Adresse auch Ihre Steuernummer. Sollten Sie bereits einmal eine Aushilfe beschäftigt haben, wurde Ihnen bereits eine Betriebsnummer zugeteilt. Diese ist ebenfalls einzutragen, anderenfalls lassen Sie das Feld frei.
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Außerdem müssen Sie neben den persönlichen Angaben des Beschäftigten, die Sozialversicherungsnummer oder falls diese nicht vorhanden ist, das Geburtsdatum und den Geburtsort angeben.
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Ankreuzen müssen Sie auch, ob der Beschäftigte mehrere Aushilfsjobs hat, ob er gesetzlich krankenversichert ist und ob er die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken will. Damit ist gemeint, ob der Beschäftigte zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen möchte.
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Im nächsten Abschnitt geben Sie den Verdienst an. Sie können den monatlichen Betrag eintragen, oder falls dieser unterschiedlich ist, einen Zeitraum von maximal einem halben Jahr angeben. Auf Grund dieser Beträge werden die pauschalen Abgaben, die Sie zu zahlen haben, berechnet.
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Als letztes müssen Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Minijob-Zentrale bucht die errechneten Beiträge halbjährlich von Ihrem Konto ab.
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Danach schicken Sie das ausgefüllte und von beiden Parteien unterschriebene Formular an die Minijob-Zentrale. Die Anmeldung ist somit erfolgt.
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Falls Sie Ihre Hilfe für die Gartenarbeit nicht mehr benötigen, vergessen Sie nicht, die Abmeldung vorzunehmen. Sie können das mit dem gleichen Formular erledigen, mit dem Sie die Anmeldung vorgenommen haben.
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