Ausziehen wegen einem schlechten Verhältnis
- Normalerweise benötigen Sie die Zustimmung der Eltern, wenn Sie mit 16 ausziehen wollen. Ist das Verhältnis zu den Eltern hingegen sehr schlecht bzw. zerrüttet, dann hilft das Jugendamt weiter.
- Auch die Finanzierung sollte geklärt werden. Bis zum 21. Lebensjahr können Sie noch Kindergeld beziehen, bis zum 18. Lebensjahr sind die Eltern zusätzlich zum Unterhalt verpflichtet.
- Stehen Sie in einem Ausbildungsverhältnis, können Sie sich eventuell ein kleines WG-Zimmer mieten. Für den Mietvertrag brauchen Sie dennoch die Rückendeckung der Erziehungsberechtigten. Alternativ könnten Sie einen Bürgen einschalten, etwa Patentante oder Großeltern.
- Wenn Sie noch zur Schule gehen, dann kann das Jugendamt einen Platz in einer Wohngruppe vermitteln, wenn Sie wegen einem schlechten Verhältnis zu den Eltern mit 16 ausziehen wollen.
- Alternativ ist auch die Vermittlung in eine Pflegefamilie durch das Jugendamt denkbar, wenn Sie mit 16 ausziehen wollen. In einer Pflegefamilie können Sie leben, bis Sie volljährig sind, bzw. selbst für Ihre Lebenshaltungskosten aufkommen können.
Mit 16 in die Ausbildung starten
- Wenn Sie wegen einer Ausbildung mit 16 ausziehen möchten, dann ist die Finanzierung eines WG-Zimmers oder einem Wohnheimplatz geregelt.
- Für die Unterzeichnung des Mietvertrags brauchen Sie im Normalfall dennoch zusätzlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
- Schöpfen Sie weitere mögliche Geldquellen wie Bafög, Wohngeld und Kindergeld aus. Fragen Sie beim Jugendamt nach.
- Auch die Ausbildungsvertretung in Ihrem Betrieb kann Ansprechpartner für solche Lebensfragen wie das Ausziehen mit 16 sein. Immerhin starten Sie in einen neuen Lebensabschnitt.
- Prüfen Sie, ob Sie den neuen Wohnsitz zunächst als Zweitwohnsitz anmelden können. Sie sind dann weiterhin über Ihre Eltern hausratversichert. Zudem können Mietkosten für die Ausbildung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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