Austausch von Messgeräten zur Verbrauchserfassung
Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht, um dem Verbraucher eine gewisse Messsicherheit zu gewähren. Die Eichung wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen und ist für Kaltwasserzähler sechs Jahre und für Warmwasserzähler fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraumes müssen die Geräte entweder ausgetauscht oder nachgeeicht werden.
- In begründeten Fällen haben Sie auch vor Ablauf der Eichfrist allerdings auch das Recht, den Wasserzähler auf seine Funktionalität überprüfen zu lassen.
- Das kann, zum Beispiel, der Fall sein, wenn sich gegenüber vorheriger Rechnungen ein deutlicher Mehrverbrauch ergibt, den Sie nicht begründen können. Oder wenn Sie feststellen, dass Ihr Wasserzähler keinen Eichstempel aufweist oder die gültige Eichdauer bereits abgelaufen ist.
- Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht dazu direkt an Ihr zuständiges Versorgungsunternehmen. Die Kontaktdaten entnehmen einfach der Wasserabrechnung.
- Stellt sich durch die Prüfung heraus, dass Ihr Zähler tatsächlich nicht einwandfrei funktioniert, dann können Sie auch einen Austausch erwarten.
- In der Regel sind jedoch alle Messgeräte geeicht und werden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, von den verantwortlichen Unternehmen, unaufgefordert, nachgeeicht oder ausgetauscht.
Zuständigkeit für den Wasserzähler
Das Eichgesetz für Verbraucherzähler von Wasser und Wärme dient dem Verbraucherschutz. Denn dadurch sollen ungenaue und manipulierte Messungen verhindert werden.
- Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder Immobilie sind Sie nicht für die Eichung des Wasserzählers verantwortlich, daher müssen Sie auch keinen Austausch veranlassen.
- Das Versorgungsunternehmen selbst ist für die Zähler verantwortlich und tauscht Sie daher automatisch aus. Vorab werden Sie schriftlich darüber informiert.
- Bei fehlendem oder abgelaufenem Eichstempel können Sie als Mieter die Richtigkeit der Wasserrechnung anfechten.
- Die Eichung ist laut Eichgesetz vorgeschrieben und es gibt diesbezüglich auch keine Ausnahmen.
Bei sämtlichen Kalt- und Warmwasserzählern lässt die Messgenauigkeit mit dem Lauf der Zeit nach. Der Grund dafür sind Kalkablagerungen oder andere Feststoffe, die sich im Messgerät ansammeln. Daher werden die Zähler nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgetauscht.
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