Eine Ausbildungsvergütung bekommen Sie, wenn Sie eine Lehre oder eine Ausbildung in einem Betrieb machen, die nicht unter das BaFöG fällt, weil es sich nicht um ein Studium und nicht um eine schulische Ausbildung handelt. Im Gegensatz zum BaFöG wird bei einer Ausbildung das Brutto und das Netto berechnet, denn abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen gibt es Abzüge von dem Betrag, den Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb zahlt.
Von der Ausbildungsvergütung werden Beträge abgeführt
- Wie bei jedem Arbeitnehmer, der Lohn oder Gehalt bekommt, müssen Sie auch von der Ausbildungsvergütung bestimmte Beträge abführen. Diese gehen an Ihre Krankenkasse und die Pflegekasse. Außerdem müssen Sie Arbeitslosenversicherung und Lohnsteuern bezahlen.
- Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrem Gesamteinkommen. Übersteigt dieses den Grundfreibetrag von etwa 8.000 Euro im Jahr nicht, brauchen Sie keine Lohnsteuern zu zahlen. Darüber hinaus ist die Höhe der Lohnsteuer von der Steuerklasse abhängig. Sind Sie ledig und haben Sie keine Kinder, sind Sie in der Regel in der Steuerklasse I.
- Die Sozialversicherungen bezahlen Sie zur Hälfte, mit Ausnahme der Krankenversicherung, von der Sie 0,9 Prozent allein tragen. Die andere Hälfte wird von Ihrem Arbeitgeber übernommen.
Den Nettobetrag erhalten Sie auf Ihr Konto überwiesen
- Den Teil der Ausbildungsvergütung, der auf Ihr Konto überwiesen wird, bezeichnet man als "netto". Wenn Sie im Jahr 10.000 Euro Ausbildungsvergütung brutto bekommen, bleiben Ihnen etwa 8.000 netto, über die Sie verfügen können.
- Maßgeblich für die Abzüge ist auch Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche und ob Sie Kinder haben. Die Abzüge sind demnach von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig.
Arbeiten Sie in einem größeren Betrieb, in dem es mehrere Lehrlinge oder Azubis gibt, kann es sein, dass diese nicht den gleichen Betrag bekommen, auch dann nicht, wenn Sie den gleichen Bruttobetrag für die Absolvierung Ihrer Ausbildung bekommen.
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