Stornieren Sie doch einfach Ihre Stornierung
Es gibt in der Handhabung von Betrieb zu Betrieb Unterschiede. Eine Stornierung kann aber in den meisten Fällen noch rückgängig gemacht werden. Der Stornierungsprozess wird aufseiten der Firmen ein paar Tage in Anspruch nehmen. Daher sollten Sie so schnell wie möglich handeln.
- Nach einer vollzogenen Stornierung geht diese ihre Wege bis zur jeweiligen Bearbeitung. Und dies ist Ihr Vorteil.
- Wenden Sie sich am besten telefonisch direkt an den zuständigen Kundenservice. Sie überbrücken dadurch den langen Weg der Dokumentenverarbeitung mit einfachen Worten.
- Die dafür notwendige Telefonnummer haben Sie auf jedem Informationsmaterial enthalten.
- Notfalls nutzen Sie das Internet. Fast jede Firma ist im globalen Netzwerk vertreten. Dort stehen die Kontaktdaten.
- Auf der Homepage können Sie sich gleich nach speziellen Mailadressen erkundigen. Schicken Sie eine Info an die spezielle Abteilung. Dann sind Sie gleich an der richtigen Stelle.
Den Löschvorgang der Rechnung rückgängig machen
Sie müssen sich bewusst sein, dass die Rechnung und die Stornierung im Wirtschaftskreislauf zwei separate Prozesse sind. Demzufolge ist es unter Umständen schwieriger, die Stornierung rückgängig zu machen.
- Eine Rechnung können Sie nicht reaktivieren. Sie erhalten höchstens die gleiche Rechnung mit einer aktuellen laufenden Rechnungsnummer. Daher werden Ihnen im besten Fall Gutschriften vergeben. Diese können alle möglichen Kulanzvereinbarungen umfassen.
- Nehmen Sie daher auch in Kauf, dass Sie in seltenen Fällen einen Mehrkostenaufwand aufbringen müssen.
Da die Firmen ihre Produkte oder Dienstleistungen vermarkten und auf diese Weise verdienen wollen, haben Sie einen Vorteil. Sie werden von dem Betrieb keine Steine in den Weg geworfen bekommen, wenn Sie eine Stornierung rückgängig machen wollen. Aber vielleicht ist es wirklich schon zu spät.
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