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Aufstockung Krankengeld: Richtig beantragen

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Patientin im Krankenbett bei der Visite
Patientin im Krankenbett bei der Visite © National Cancer Institute / unsplash.com
Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält von seinem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr. Stattdessen wird das sogenannte Krankengeld ausbezahlt, das natürlich zum Bestreiten des regulären Lebensunterhaltes meist nicht reicht. Was können Sie in diesem Fall tun?

Welche Zuschüsse gibt es?

Wenn Sie nun über einen längeren Zeitraum hinweg krank sind und Ihnen das Krankengeld nicht reicht, dann können Sie Zuschüsse beantragen. 

Einige Beispiele für Zuschüsse, die Sie beantragen können, sind:

  • Krankengeldzuschuss: In einigen Fällen können Sie einen Zuschuss beantragen, um das Krankengeld aufzustocken, wenn es nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
  • Zuschuss für medizinische Hilfsmittel: Wenn Sie Medikamente, Therapien oder andere medizinische Hilfsmittel benötigen, können Sie in einigen Fällen Zuschüsse beantragen, um die Kosten zu decken.
  • Zuschuss für Fahrtkosten: Wenn Sie regelmäßig zu Arztterminen oder Therapien fahren müssen, können Sie einen Zuschuss beantragen, um die Fahrtkosten zu decken.
  • Des Weiteren können Sie bei der Arbeitsagentur für Arbeit Sozialgeld beantragen, wenn das ausbezahlte Krankengeld nicht reicht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Grundsicherung, die jeder Person zwischen 15 und 67 Jahren zusteht. Beachten Sie auch, dass Sie unter Umständen Wohngeld beantragen können. Allerdings können Sie Wohngeld nur dann beantragen, wenn sich zum Beispiel im beantragten Sozialgeld kein Wohngeldzuschuss befindet. Das Wohngeld müssen Sie entweder bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt beantragen.

Sobald Sie einen Zuschuss beantragen, müssen Sie Ihre Kosten im Detail vorlegen und somit beweisen, dass das bezogene Krankengeld zum Bestreiten des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.

Wie beantragen Sie Zuschüsse?

Einen entsprechenden Antrag für Zuschüsse erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder müssen Sie, unter Vorlage der Bescheinigung durch Ihre Krankenkasse, aus der Dauer und Höhe der Krankengeldzahlung hervorgehen, bei Ihrer zuständigen „Bezügestelle“ (Versorgungskasse) beantragen.

Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Zuschuss zum Krankengeld, unterliegt dieser der Steuerpflicht; Sozialversicherungsabgaben müssen hiervon jedoch nicht geleitet werden.

Erhalten Sie aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber, so endet die Zahlung des gewährten Zuschusses zum Krankengeld gleichzeitig mit Ihrem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Fortzahlung des Zuschusses.

Eine grundsätzliche Sonderregelung gibt es für Beamte und andere Beschäftigte in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (wie Richter, Soldaten). Hier gilt die allgemeine Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht. Die Bezüge der genannten Personen werden auch im Krankheitsfall ohne gesetzliche Fristen weiter geleistet. Die Nachweispflicht über die Arbeitsunfähigkeit besteht gleichsam wie für andere Arbeitnehmer.

Zuschüsse zum Krankengeld - das müssen Sie wissen

Wenn Sie Zuschüsse zum Krankengeld beantragen möchten, sollten Sie folgende Schritte befolgen und klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Zusatzleistungen zum Krankengeld anbietet.

Wird der Zuschuss gewährt, erfolgt die Zahlung maximal bis zur Höhe des Differenzbetrages und längstens bis zum Ende der 39. Woche Ihrer nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit.

Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Arbeitsverhältnis muss seit mehr als vier Wochen bestehen. Sie müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes beibringen, die klar ausstellt, dass Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht nachkommen können. Die Arbeitsunfähigkeit muss von Ihnen unverschuldet eingetreten sein.

Mit dem Verschulden einer Krankheit ist ein „grober Verstoß“ gemeint: Der Regenspaziergang, der zu einer schlimmen Erkältung geführt hat, wird Ihnen hier nicht als Verschulden vorgehalten. Anders sieht es aus, wenn Sie beispielsweise alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursacht und sich dabei verletzt haben. Das wäre durchaus ein grober Verstoß und diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Zuschuss.

Nachweispflicht

Auch das Einhalten Ihrer Nachweispflicht, d. h. die Information über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer, müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber sicherstellen.

Wenn Sie die Bedingungen zur Zuschusszahlung durch Ihren Arbeitgeber erfüllen, empfiehlt es sich den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Können Sie also schon absehen, dass Ihre Genesung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, sollten Sie dies, sofern möglich, mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Hinweis: Auch Teilzeitkräfte und Mitarbeiter, die auf Mini-Job-Basis arbeiten, haben grundsätzlich Anspruch auf diese Zuschusszahlung, sofern die vorgenannten Bedingungen dem Arbeitgeber gegenüber erfüllt sind.

Wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und über längere Zeit krank ist, kann, sofern er mit seinem Einkommen unter dem Regelsatz liegt, Zuschüsse von der Agentur für Arbeit oder auch dem örtlichen Wohngeldamt beantragen.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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