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Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge - so archivieren Sie richtig

Bewahren Sie als Privatperson Ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre auf.
Bewahren Sie als Privatperson Ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre auf.
Für Privatpersonen besteht keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Kontoauszüge. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie Ihre Kontoauszüge jedoch mindestens drei Jahre aufbewahren. Das empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken, denn die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte liegt genau innerhalb dieser Frist.

Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge

  • Es gibt kein Gesetz zur Aufbewahrungsfrist von Kontoauszügen, dennoch sollten Sie Ihre Bankbelege drei bis vier Jahre aufbewahren.
  • Bei Unternehmen ist die Aufbewahrungsfrist anders geregelt als bei Privatpersonen. Sie müssen Ihre Kontoauszüge mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.

Auch Privatpersonen sollten die Auszüge aufheben

Privatpersonen sollten die Kontoauszüge aus den nachfolgenden Gründen ebenfalls einer jahrelangen Aufbewahrung unterziehen:

  • Es kommt irrtümlicherweise immer wieder vor, dass die Begleichung von Rechnungen nachgewiesen werden muss. Haben Sie Ihre Kontoauszüge ordnungsgemäß archiviert, sind Sie stets auf der sicheren Seite und können Ihre geleisteten Zahlungen problemlos beweisen.
  • Wenn Sie ein Eigenheim besitzen und zum Beispiel kostspielige Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen mussten, dann sollten Sie Ihre Kontoauszüge so lange aufbewahren, bis die Garantieansprüche dieser Handwerkerleistungen ablaufen. Die Garantieansprüche können unter Umständen fünf Jahre betragen.
  • Auch Kontoauszüge, die Zahlungen über Immobilien belegen, sollten länger aufbewahrt werden. Das kann Ihnen bei einem späteren Verkauf zur Wertermittlung des Objekts dienen.
  • Es kann auch nach Jahren noch vorkommen, dass Sie Zahlungen irgendeiner Art nachweisen müssen. Auch für diesen Fall sollten Sie Ihre Kontoauszüge ein paar Jahre aufbewahren. Es wird generell eine Aufbewahrungsfrist von drei bis vier Jahren empfohlen.
  • Selbstverständlich sollten Sie sie so aufbewahren, dass keine fremde Person eine Einsicht darauf erhält. Verpacken Sie sie in einem Karton und verkleben Sie diesen mit Klebeband. Auf diese Weise kann niemand unabsichtlich Ihre Kontoauszüge ansehen.

Der Gesetzgeber sieht für Privatpersonen keine Aufbewahrungsfrist von Kontoauszügen vor. Kreditinstitute, Banken und Sparkassen dagegen sind verpflichtet, sie über einen Zeitraum von sechs Jahren aufzubewahren. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch diese Kontoauszüge auszuhändigen.

Weitere Autorin: Manuela Träger

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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