Sie arbeiten auf Honorarbasis
- Bei der Arbeit auf Honorarbasis gibt es zunächst zwei wichtige Unterscheidungen zu beachten: Sie arbeiten selbstständig und unterliegen nicht der Steuer oder zahlen Steuern, da Sie unter einem Dienstherren nicht selbstständig arbeiten und steuer- und versicherungspflichtig sind. Im Regelfall sind Sie als selbstständiger Berater oder Übungsleiter tätig und unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Sie unterliegen auch nicht der Steuerpflicht, wenn Sie als Student BaFöG erhalten und nur einige Stunden die Tätigkeit ausüben.
- Arbeiten Sie hingegen für mehr als 15 Stunden in der Woche als Lehrer oder Betreuer auf Honorarbasis, so wird Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Identifikationsnummer dem Leiter des Institutes als Arbeitgeber mitgeteilt. Dann werden Sie sozialversicherungspflichtig erfasst und zahlen somit Steuern. Darum sollten Sie sich vor der Aufnahme dieser Tätigkeit beim Finanzamt erkundigen.
Wie Sie die Steuern richtig abführen
- Dafür sind bei der Steuererklärung einmal die Anlage N wichtig, unter Umständen müssen Sie auch noch die Anlage S für selbstständige Tätigkeiten ausfüllen. In der Anlage N tragen Sie zunächst die Daten für Ihre normale, nicht selbstständige Tätigkeit aus. Zählt laut Auskunft des Finanzamtes die Arbeit auf Honorarbasis ebenfalls dazu, so müssen Sie von Ihrem zweiten Arbeitgeber auch einen eigenen elektronischen Lohnsteuernachweis bekommen und deren Daten in der Anlage N für die zweite Lohnsteuerbescheinigung eintragen.
- Haben Sie steuerpflichtige Einnahmen erhalten, von denen kein Abzug der Lohnsteuer vorgenommen wurde, so müssen Sie den Gesamtbetrag in Zeile 20 eintragen. Für den Fall, dass Sie nicht steuerpflichtig sind, tragen Sie die Art der Honorarbasis sowie Ihre gesamten Einnahmen in Zeile 26 der Anlage N.
- Sollten Sie die Anlage S als eine freiberufliche Tätigkeit bevorzugen, so tragen Sie Ihre Tätigkeit sowie die gesamten Einnahmen in die Zeile 4 ein.
Das sind die steuerlichen Eintragungsmöglichkeiten Ihrer Tätigkeiten auf Honorarbasis.
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