Nachträglich Bescheinigung ausstellen lassen
Wenn Sie krank waren, während der Erkrankung aber nicht beim Arzt waren und nun nachträglich ein Attest benötigen, könnte dies für Sie ein Problem darstellen.
- Grundsätzlich ist es Ärzten nur erlaubt, ein Attest nachträglich auszustellen, wenn die Erkrankung nur zwei Tage zurückliegt.
- Allerdings sollten Sie solche Forderungen nicht zur Regel machen. Es ist für Ihren Arzt nur ausnahmsweise und nach einer genauen Prüfung Ihres Gesundheitszustandes zulässig.
- Brauchen Sie also für einen Zeitraum in der vergangenen Woche eine Bescheinigung, wird ein seriöser Arzt sie Ihnen nicht ausstellen.
- Sind Sie krank und fordert Ihr Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag ein Attest, gehen Sie sofort zum Doktor, bevor die Zwei-Tages-Frist abgelaufen ist.
Attest bei Arbeitsunfähigkeit
- Lange Zeit glaubten viele Menschen, dass es ausreicht, wenn man bei Krankheit spätestens am dritten Tag ein Attest vorlegen würde.
- Wenn Sie so handeln, müssen Sie aber damit rechnen, mittelfristig Ihren Job zu verlieren.
- Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihren Gesundheitszustand zu informieren. Auch muss er wissen, wie lange Sie voraussichtlich krank sind.
- Konkret heißt das, dass Sie oder eine andere Person ihm Bescheid sagt, sobald es möglich ist. Der Begriff „unverzüglich“ ist dabei von Fall zu Fall unterschiedlich; melden Sie es aber so schnell wie möglich, bevor Nachteile für Sie entstehen. Auf keinen Fall sollten Sie erst zum Arzt gehen und sich danach beim Arbeitgeber melden - die umgekehrte Reihenfolge ist richtig.
- Die Krankheit, unter der Sie leiden - also die Diagnose - müssen Sie Ihrem Arbeitgeber übrigens nicht mitteilen - sie unterliegt dem Datenschutz. Auch auf einem nachträglichen Attest wird er keine Diagnose lesen können. Selbst wenn Ihr Chef bei Ihrer Krankenkasse anruft, wird sie ihm keine Auskunft darüber geben.
- Hat Ihr Chef allerdings den Eindruck, dass Sie zu oft krankfeiern und unberechtigt nachträgliche Atteste anfordern, kann er über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes fordern.
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