Dafür benötigen Sie die Haushaltsbescheinigung
Da Sie in der Regel nur für Kinder Kindergeld bekommen die in Ihrem Haushalt leben, also zum Beispiel nicht beim getrennt lebenden Ehegatten, wird beim Antrag auf Kindergeld die Haushaltsbescheinigung verlangt.
- Bei Anträgen auf Leistungen aus ALG 2 müssen Sie ebenfalls eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, weil die Ansprüche sich aus der Personenzahl die versorgt werden muss und dem Gesamteinkommen des Haushalts errechnen.
- Ähnlich sieht es mit Wohngeld aus, dass ja auch von der Personenzahl die im Haushalt lebt, abhängig ist. Immerhin hängt die maximale Wohnfläche, die gefördert werden kann, von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
- Auch andere Institutionen können eine Haushaltsbescheinigung verlangen, wenn Sie zum Beispiel eine Befreiung von den Semestergebühren beantragen.
Antrag auf die Bescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung gibt keine neuen Daten über Sie frei, sondern bestätigt nur Daten, die Sie ohnehin angeben, müssen um eine Sozialleistung zubekommen.
- In der Regel bekommen Sie einen Vordruck von der Stelle bei der Sie etwas beantragen z. B. von der Familienkasse der ARGE, wenn Sie Kindergeld beantragen. Diesen Vordruck füllen Sie aus, d. h., Sie geben an, dass das Kind oder die Kinder bei Ihnen m Haushalt lebt bzw. leben. Dieser Vordruck muss vom Rathaus bzw. Bürgerbüro bestätigt werden. Meist wird die Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt ausgestellt, das kann aber in den Städten und Gemeinden verschieden sein.
- Wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie die Haushaltsbescheinigung bei Ihrer Gemeinde oder Stadt bekommen, rufen Sie am Besten im Rathaus oder dem Bürgerbüro an. Fragen Sie auch gleich, ob Sie den Antrag mit der Post senden können. Das ist oft möglich.
- Da die Kosten unterschiedlich sein können, sollten Sie auch die Kosten ansprechen. Das schwankt von Gemeinde zu Gemeinde und hängt auch vom Zweck der Bescheinigung ab. In der Regel liegen die Kosten lediglich bei um die 5 €.
Da die Haushaltsbescheinigung ohne großen Aufwand erstellt werden kann und keine Rückfragen bei anderen Ämtern nötig sind, bekommen Sie die Bescheinigung in der Regel gleich mit, wenn Sie diese persönlich beantragen.
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