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Einen Antrag auf Renovierungskosten-Beihilfe stellen - so gehen Sie vor

Hartz-IV-Empfänger müssen Anträge stellen.
Hartz-IV-Empfänger müssen Anträge stellen.
Wie Sie einen Antrag auf Renovierungskosten stellen. Als Empfänger von Hartz IV können Sie je nach Sachlage Renovierungskosten von der Leistungsabteilung bekommen. Dabei gilt für den Aus- und Einzug eine Entscheidung nach Sachlage.

Die ARGE verlangt immer einen Antrag

  • Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie entweder beim Einzug oder spätestens beim Auszug die Wohnung renovieren. Dies bedeutet, dass die Wände mit Raufasertapete tapeziert werden und ein Anstrich erfolgt. Zudem müssen alle Türen und Fenster in einwandfreiem Zustand sein, was bedeutet, dass diese Sachen komplett gereinigt sind und möglicherweise auch gestrichen sind, falls dies erforderlich ist. Nach dem neuen Gesetz müssen Sie nur beim Einzug renovieren, wobei die Vermieter allerdings versuchen, dass Sie auch nach Ihrem Auszug die Wohnung renovieren.
  • Wie alle Sozialbehörden in Deutschland verlangt auch die ARGE für alle Angelegenheiten einen Antrag von Ihnen. Dieser darf zwar formlos sein, jedoch muss jede einzelne Kleinigkeit aufgeführt werden. Wenn Sie also einen Antrag auf Renovierungskosten stellen, können Sie nicht nur einfach die notwendigen Tapeten und Farbe in diesem Antrag aufführen, sondern müssen auch noch Pinsel, Rolle und eventuell auch Spachtel und Spachtelmasse beantragen, falls Löcher zu schließen sind.

Renovierungskosten können übernommen werden

  • Wenn Sie einen Antrag auf Renovierungskostenübernahme stellen, kann es durchaus sein, dass dieser Antrag durch die ARGE angelehnt wird. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht beschlossen hat, dass diese Kosten zusätzlich zu den Unterkunftskosten übernommen werden müssen, versucht trotzdem die ARGE in der einen oder anderen Stadt die Kosten auf Sie abzuwälzen, indem sie Ihnen für die Renovierungskosten ein Darlehen gewährt.
  • Sollten Sie in einer solchen Stadt wohnen, so sollten Sie zunächst warten, bis Sie das Geld von der ARGE erhalten und Ihre Wohnung renovieren. Dann allerdings müssen Sie gegen den Darlehensbescheid Widerspruch einlegen, nicht aber gegen die Gewährung des Darlehens. Sie müssen Widerspruch gegen die Pflicht zur Rückzahlung einlegen.
  • Sie haben Anspruch auf die Renovierungskosten, wenn Sie dazu vertraglich verpflichtet sind und auch objektiv ein Bedarf dafür besteht. Zudem muss ersichtlich sein, dass diese Kosten unbedingt erforderlich sind. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen die Renovierungsarbeiten nicht selbst ausführen können, so müssen Sie der ARGE mindestens drei Kostenvoranschläge bringen, wobei die ARGE sich für den günstigsten entscheiden wird.
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