Das einfache Arbeitszeugnis wird auch als Arbeitsbescheinigung bezeichnet und enthält Ihren Namen, die Dauer der Beschäftigung und die ausgeführten Tätigkeiten.
Was sollte das einfache Arbeitszeugnis beinhalten?
- Ein einfaches Arbeitszeugnis wird meist dann ausgestellt, wenn Sie nur kurze Zeit in einem Unternehmen tätig waren, etwa bei Praktika, Aushilfstätigkeiten oder einem kurzen Minijob.
- Dieses Zeugnis enthält keine Wertung, es beschreibt nur die Aufgaben, die Sie übernommen haben. Das bedeutet, dass keine Angaben dazu gemacht werden, wie Sie die Tätigkeiten ausgeführt haben, wie Sie sich Kollegen, Kunden oder Vorgesetzten gegenüber verhalten haben oder ob Sie sich bei bestimmten Dingen besonders hervorgetan haben.
- Das Arbeitszeugnis für den Minijob soll also genau darüber informieren, welche Inhalte die Tätigkeit hatte. Daher sollten die übernommenen Aufgaben detailliert beschrieben werden.
- Beispielsweise sollte dort nicht nur stehen, dass Sie Bürotätigkeiten ausgeführt haben, sondern stattdessen ausgeführt werden, was genau dies meint - etwa Verfassen von Korrespondenzen, Anschreiben und Broschüren, Organisation des Postversands, Tabellenkalkulationen.
Welche Bedeutung hat das Arbeitszeugnis vom Minijob?
- Nach Praktika oder einem kurzen Minijob wird oft nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt, weil der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach so kurzer Beschäftigungsdauer noch gar nicht so detailliert einschätzen kann, wie dies ein wirklich qualifiziertes Arbeitszeugnis erfordern würde. Auch dann, wenn es nur um einen Nebenjob geht, ist diese verkürzte Form der Beurteilung oft zu finden.
- Manche Arbeitgeber haben bei der Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses aber auch die Sorge, dass sie versehentlich eine negative Kritik hineinschreiben, ohne dies zu wollen. Denn schließlich gibt es zahlreiche sprachliche Besonderheiten bei einer umfangreichen Beurteilung. In diesen Fällen wird dann lieber eine einfache Beurteilung erstellt, die nur die Aufgaben im Minijob beinhaltet.
- Man sollte also nicht generell davon ausgehen, dass ein einfaches Zeugnis darauf hindeutet, dass es Probleme während des Arbeitsverhältnisses gab. Dennoch wird Bewerbern oft das Vorurteil gegenüber gebracht. Daher kann es sinnvoll sein, das Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung entweder ganz wegzulassen - denn nicht jeder Minijob muss durch eine Beurteilung belegt werden - oder zu erklären, warum es nur diese Kurzform gibt.
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