Der Anspruch eines Angestellten auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 630 BGB bzw. aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeordnung unterscheidet dabei explizit zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis in der Gastronomie
- Gem. § 109 Satz 2 GewO enthält ein einfaches Zeugnis nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein solches Zeugnis ist bei einer Bewerbung für einen anderen Arbeitgeber meist wenig aussagekräftig.
- In der Gastronomie sollten auch in einem solchen Zeugnis möglichst differenzierte Angaben zur Art der Tätigkeit gemacht werden, soweit dies möglich ist. Ist jemand allerdings beispielsweise nur im Spüldienst in der Küche beschäftigt gewesen, wird eine solche Differenzierung nicht möglich sein.
- Jeder Arbeitnehmer kann auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, in dem sich auch Angaben zu seiner Leistung und zu seinem Verhalten innerhalb des Arbeitsverhältnisses finden müssen.
- Auch bei einem Zeugnis für eine Tätigkeit in der Gastronomie kann hier die Tücke im Detail lauern. Je einfacher die ausgeübten Tätigkeiten waren, desto kürzer wird in der Regel das Arbeitszeugnis ausfallen können. U. a. finden sich bei einfachen Tätigkeiten in der Küche oder als Kellner ohne Leitungsfunktion keine Angaben zum Leitungsverhalten.
- Wer in der Hierarchie relativ weit unten arbeitet, der kann zudem nicht erwarten, dass das Arbeitszeugnis von der obersten Hierarchieebene erstellt wird. Bei einer Küchenhilfe im Restaurantbetrieb wird es daher nicht der Vorstand der Restaurantkette unterzeichnen müssen. Anders sieht dies jedoch beispielsweise bei einem leitenden Angestellten wie etwa einem eigenverantwortlichen Restaurantleiter aus.
Die Tücken einzelner Formulierungen
- Auch in der Gastronomie gelten die maßgeblich von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätze der Zeugnisformulierung.
- Einem Kellner, dem im Zeugnis bescheinigt wird, dass er stets um Pünktlichkeit bemüht war, wird damit ein vernichtendes Urteil ausgestellt. Denn eigentlich heißt dies eher, dass er ständig unpünktlich war - er war eben nur bemüht, ohne dabei ein Ergebnis zu erzielen.
- Wird bei einer Restaurantkraft, die hauptsächlich im Küchenbereich beschäftigt war, ständig das Verhalten gegenüber Gästen hervorgehoben, kann dies darauf hindeuten, dass sie sich um ihren eigentlichen Arbeitsplatz weniger gekümmert hat.
- Das Zeugnis ist daher auch daraufhin zu interpretieren, was angesichts der konkreten Arbeitsaufgabe zu sehr in den Vordergrund gerückt wird oder wovon eher geschwiegen wird.
Auch bei einfachen Tätigkeiten hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Allerdings wird dies weniger ausführlich ausfallen als bei einem leitenden Angestellten.
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