Was Sie benötigen
- qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein gutes Arbeitszeugnis ist noch lange keine Garantie, schnellstmöglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ein schlechtes Arbeitszeugnis jedoch verhindert bereits im Vorfeld, dass Sie überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Als Geschäftsführer gelten Sie nicht als Arbeitnehmer
- Als Geschäftsführer sind Sie arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer. Sie sind leitender Angestellter.
- Sie stehen in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft. Ihr dadurch begründetes Arbeitsverhältnis verpflichtet Sie, Ihre volle Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und ist ohne Weiteres kündbar.
- Da ein künftiger Arbeitgeber wissen möchte, was Sie vorher getan haben, wird Ihnen in der Rechtsprechung der gleiche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zuerkannt, wie es in § 630 BGB für jeden Arbeitnehmer gang und gäbe ist. Demgemäß spricht das Gesetz auch nur von der Beendigung eines Dienstverhältnisses und nicht von der Person eines Arbeitnehmers.
- Auf Ihr Verlangen muss das Arbeitszeugnis als Geschäftsführer auch auf Ihre Leistungen und die Führung im Dienst Bezug nehmen. Vor allem ist eine Beurteilung Ihrer Führungsqualifikation empfehlenswert. Damit wird Ihre Sozialkompetenz beschrieben.
Beim Arbeitszeugnis steht vieles zwischen den Zeilen
- Gängige Formeln sind beispielsweise: "Er hatte mehrere Mitarbeiter anzuleiten und zeigte sich dieser Aufgabe (voll/hervorragend) gewachsen. Oder: "Er besitzt eine natürliche Autorität, war wegen seiner Autorität und seines (ausgeprägten) Gerechtigkeitssinnes von seinen Mitarbeitern und Untergebenen geachtet .../Er verstand es, seine Mitarbeiter gut (hervorragend) zu motivieren.
- Eine abwertende Qualifikation würde zum Beispiel so aussehen: "Er war der Lage, den Werkstattbetrieb sowohl kaufmännisch, wie technisch zu überwachen und zu führen. Wegen seiner beruflichen Grundausbildung liegen ihm die Probleme der technischen Betriebsführung näher."
- Unabdingbar ist eine Beurteilung Ihrer Kompetenz in strategischen und unternehmerischen Belangen. Fehlt eine Aussage, liegt der Verdacht nahe, dass Sie wenig innovativ und ohne unternehmerische Perspektive agiert haben.
- Interessant ist es für einen neuen Arbeitgeber auch zu wissen, weshalb Sie Ihre Geschäftsführerposition aufgegeben haben. Ihr Arbeitszeugnis sollte also eine Aussage dazu enthalten. Fehlt diese, liegt der Verdacht nahe, dass Sie gefeuert wurden.
- Bedenken Sie, dass eine fehlende Aussage zu einem bestimmten Punkt eine größere Wirkung haben kann, als das, was in Ihrem Arbeitszeugnis steht. Entweder gibt es dann zu diesem Punkt zu Ihren Gunsten nichts zu berichten oder Ihr früherer Arbeitgeber hat über bestimmte Umstände den Mantel des Schweigens gedeckt.
Je persönlicher, umso qualifizierter ist die Wertung
- Persönliche Wertungen qualifizieren Ihr Arbeitszeugnis. Je höher die Person im Unternehmen angesiedelt ist, um so wertvoller ist die Aussage.
- Standardisierte Floskeln bekunden die Gleichgültigkeit Ihres Arbeitgebers.
- Auch der Umfang des Zeugnisses ist aussagefähig. Ein kurzer Text zeigt, dass es nicht viel Lobenswertes über Sie zu berichten gibt. Ist der Text übermäßig lang, liegt der Verdacht nahe, dass Sie das Arbeitszeugnis als Geschäftsführer selbst geschrieben und vor lauter Lobhudelei kein Ende gefunden haben.
- Ihr Arbeitszeugnis als Geschäftsführer muss von einem ranghöheren Unternehmensangehörigen unterzeichnet werden. Dies kann bei einer Personengesellschaft der Eigentümer oder bei einer Kapitalgesellschaft der Gesellschafter sein. Aber auch ein zweiter Geschäftsführer kann Ihr Arbeitszeugnis unterzeichnen, muss aber dann im Zeugnis ausführlich darauf hinweisen.
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