Arbeitszeitkonto - was Sie beachten sollten
Ein Arbeitszeitkonto dient dazu, geleistete Arbeitsstunden festzuhalten. Dabei werden Plus- und Minusstunden sowie Pausen dokumentiert. Im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen hat eine Zeitarbeitsfirma hier besondere Rechte.
- Wenn Sie bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, wenn Sie Überstunden von Ihrem Arbeitszeitkonto abbauen möchten.
- Ihr Arbeitgeber ist befugt, zusätzliche Arbeitsstunden anzuordnen. Dies kann in einem Ausmaß von bis zu 150 Mehrstunden stattfinden im Einzelfall sogar 230 Stunden. Sie als Arbeitnehmer dürfen im Gegenzug nur 21 Minusstunden machen.
- Die Zeitarbeitsfirma muss Ihnen nur den Überstundenzuschlag ausbezahlen. Sie ist nicht verpflichtet, einen Freizeitausgleich zu leisten.
- Beachten Sie, dass für Tage, an denen kein Arbeitseinsatz erteilt wird, der tägliche Lohn je nach vertraglich vereinbarten Wochenstunden bezahlt werden muss. Diese Stunden als Minusstunden auf das Arbeitszeitkonto zu übertragen, ist nicht legal.
Zeitarbeit - Ihre Rechte
Wenn Sie bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, ist diese Ihr Arbeitgeber. Dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie an Dritte vermittelt.
- Die Zeitarbeitsfirma ist dafür zuständig, dass genügend Aufträge vorhanden sind. Dafür sind nicht Sie als Arbeitnehmer verantwortlich.
- Es ist nicht möglich, vonseiten des Arbeitgebers bei ausbleibenden Aufträgen eine Kündigung vorzunehmen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag besitzen.
- Bei einer Kündigung muss die Zeitarbeitsfirma Beweise erbringen, dass sie alle Optionen durchgegangen ist, Ihnen neue Beschäftigungen zu verschaffen. Sollte sie dazu nicht in der Lage sein, können Sie gerichtlich vorgehen.
- Bei der Unterzeichnung Ihres Vertrages sollten Sie darauf achten, dass Ihr Einsatzgebiet räumlich begrenzt ist. Lassen Sie dies in den Vertrag mit aufnehmen.
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