Wenn Sie bei einer Zeitarbeitsfirma anheuern, prüfen Sie vorher, ob das Unternehmen über ein Tarifwerk verfügt, welches der Zustimmung mit einer Gewerkschaft unterliegt. Bei Problemen mit den Unternehmen können Sie sich als Gewerkschaftsmitglied außerdem an die Gewerkschaft wenden.
Zeitarbeit - erfassen Sie alle Arbeits- und Überstunden
- Zeitarbeit heißt nicht, dass Sie auf Zeit arbeiten. Hierbei geht es darum, dass Sie Einsätze auf Zeit bei einem Arbeitgeber absolvieren. Als Zeitarbeitnehmer, angestellt bei einem Zeitarbeitsunternehmen, werden Sie sehr oft unbefristet jedoch immer auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Sie leisten Ihre Arbeit in einem sogenannten Kunden- oder Entleihbetrieb, wobei das Zeitarbeitsunternehmen Ihr Arbeitgeber ist und auch Ihren Lohn bezahlt.
- Zu Ihren täglichen Pflichten eines Zeitarbeiters gehört es, dass die gearbeiteten Stunden auf sogenannten Stundenzetteln dokumentieren. Es kann auch sein, dass Ihre Arbeitsstunden von der Entleihfirma elektronisch erfasst werden. Danach erhält Ihr Arbeitgeber diese direkt übermittelt.
- Zur gängigen Praxis in der Arbeitnehmerverleihung gehört das Zeitkonto. Auf Ihrem Zeitkonto werden solche Arbeitsstunden angespart, die Sie zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geleistet haben. Die auf dem Zeitkonto angehäuften Stunden werden meist als Freizeitausgleich abgegolten.
So arbeiten Sie mit dem Zeitkonto
- Sie erhalten als Leiharbeiter einen vereinbarten Urlaub. Zusätzliche freie Tage können Sie sich durch das Zeitkonto verschaffen. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie Ihr Urlaubskonto nicht angreifen müssen.
- Die Regelungen zum Zeitkonto sind von Ihrer Zeitarbeitsfirma und dem DGB in einem Tarifvertrag vereinbart worden.
- Der Entleihbetrieb beschäftigt Sie normalerweise 35 Stunden je Arbeitswoche. Die Arbeitszeiten kann er entsprechend seiner Wünsche anpassen. Angesammelte Überstunden fließen dann in das Zeitkonto ein. Eine gängige Praxis ist, dass Sie für das Zeitkonto bis zu 150 Überstunden nutzen können.
- Möglich sind jedoch auch Regelungen, bei der Sie monatlich nur einen Teil der Überstunden in das Arbeitszeitkonto überführen. Darüber hinaus geleistete Stunden werden direkt bezahlt. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie einen Teil der Plusstunden direkt bezahlt erhalten können.
- Für auf Ihrem Zeitkonto aufgelaufene Stunden erhalten Sie Ausgleich durch Freizeit. Das heißt nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Freizeit anordnen darf, falls er keine Aufträge für Sie hat. Sie müssen in jedem Fall zustimmen, ob sie zu diesem Zeitpunkt Freizeit nehmen möchten.
- Sprechen Sie die Verantwortlichen der Zeitarbeitsfirma rechtzeitig an, wann Sie Ihr Zeitkonto für Freizeit nutzen wollen.
Achten Sie bitte darauf, dass die oft anzutreffende Praxis, Ihnen als Leiharbeitnehmer für Zeiten des Nichteinsatzes Stunden vom Zeitkonto abzuziehen, illegal ist. Ihr Recht auf Vergütung darf weder durch Arbeits- noch durch Tarifverträge beschnitten werden.
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