Auch wenn Sie eine Aushilfe nur auf 400-Euro-Basis beschäftigen, sind damit keine Vorgaben zu den Arbeitszeiten verbunden.
Die Arbeitszeiten einer Aushilfe nicht sittenwidrig gestalten
- Beschäftigen Sie jemanden zur Aushilfe, wird dies vielleicht auf der Basis eines Minijobs geschehen, d. h. das monatliche Entgelt wird regelmäßig 400 Euro nicht übersteigen.
- Galt früher bei der sog. geringfügigen Beschäftigung auch eine Grenze von 15 Wochenstunden als Arbeitszeit, so ist diese Begrenzung mittlerweile weggefallen. Auch auf Basis eines 400-Euro-Vertrages können Sie daher eine längere Wochenarbeitszeit vereinbaren.
- Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Arbeitszeiten Ihrer Aushilfe im Verhältnis zur Entlohnung nicht sittenwidrig werden. Eine 40-Stunden-Woche bei 400 Euro Monatsgehalt sollte daher nicht vorkommen.
Auf Flexibilität achten
- Wenn Sie jemanden nur zur Aufhilfe einstellen, dann wird Ihnen möglicherweise auch an einer flexiblen Einsatzbereitschaft gelegen sein. Daher ist es beliebt, Aushilfsjobs an Studenten, Rentner oder Hausmänner zu vergeben.
- Auch wenn Ihre Aushilfe aufgrund Ihrer Lebensumstände flexibel einsetzbar ist, sollten Sie als Arbeitgeber trotzdem darauf achten, dass Sie deren Flexibilität nicht überstrapazieren. Nicht jeder möchte ständig seine privaten Verabredungen absagen müssen, weil er kurzfristig als Aushilfe einspringen soll.
- Vereinbaren Sie daher nach Möglichkeit einen Rahmen für die Arbeitszeiten. Vereinbaren sollten Sie auch, wie kurzfristig Ihre Aushilfe einsetzbar sein sollte.
- Beachten Sie bei allen Regelungen, die Sie zur Arbeitszeit treffen, dass die Interessen beider Seiten beachtet werden sollten. Dies trägt wesentlich dazu bei, später Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Arbeitszeiten einer Aushilfe können Sie individuell festlegen. Allerdings sollten dabei die Bedürfnisse und Interessen auf beiden Seiten berücksichtig werden.
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