Weil Sie die Ausgaben für Ihre Arbeit steuerlich geltend machen können, gehören auch Kosten für die Fahrt zum Job in die Steuererklärung.
Die steuerliche Bedeutung des Arbeitswegs
- Die Entfernungs- oder Pendlerpauschale können Sie für Ihren Arbeitsweg an den Tagen geltend machen, an denen Sie auch tatsächlich gearbeitet haben. Wenn Sie beispielsweise einen Teilzeitjob ausüben und nur an einigen Wochentagen tätig sind, dann steht Ihnen die Pendlerpauschale auch nur für diese Wochentage zu.
- Entscheidend ist dabei zudem die einfache Entfernung. Wenn Ihr Arbeitsweg bis zu dem Unternehmen, in dem Sie tätig sind, also 20 km beträgt, dann können Sie nur diese in der Steuererklärung angeben. Sie fahren zwar auf dem Rückweg die gleichen 20 km noch einmal, bis Sie wieder zu Hause sind, aber den Rückweg dürfen Sie nicht erneut ansetzen.
- Auch wenn Sie zwischendurch kurz nach Hause fahren, etwa zum Mittagessen, darf das dem Weg in der Steuererklärung nicht hinzugerechnet werden. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben (etwa einen Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung vor Ort), dann wird danach entschieden, welcher Ort Ihr Lebensmittelpunkt ist.
- Weiterhin wird die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Betrieb zugrunde gelegt, außer wenn eine andere Strecke deutlich verkehrsgünstiger ist (z. B. weil die eigentlich kürzere Strecke aufgrund längerer Verkehrsbehinderungen mit einem großen zeitlichen Nachteil einhergeht).
Wie viel Sie in der Steuererklärung ansetzen können
- Für jeden Kilometer der Hinfahrt zur Arbeit können Sie in der Steuererklärung 30 Cent pro Tag ansetzen; diese gelten als Werbungskosten. Multiplizieren Sie also die Kilometer mit den 30 Cent und der Anzahl der Arbeitstage im Jahr.
- Fahren Sie einen Umweg, weil dieser dabei hilft, Zeit zu sparen (z. B. Autobahn, statt durch die Stadt zu fahren), dann legen Sie Ihrer Steuererklärung eine Begründung für den längeren Arbeitsweg bei.
- Dabei gilt, dass Sie aber nicht unbedingt mit dem eigenen PKW unterwegs gewesen sein müssen; Sie können auch andere Verkehrsmittel nutzen oder laufen, um Anspruch auf die Pauschale für Ihren Arbeitsweg zu haben.
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