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Arbeitsweg in der Steuererklärung - Hinweise

Viele haben einen langen Arbeitsweg.
Viele haben einen langen Arbeitsweg.
Haben Sie einen Arbeitsweg, der etwas länger ist, sodass Sie einige Zeit unterwegs verbringen? Für die Fahrstrecke, die Sie zu Ihrem Arbeitsplatz auf sich nehmen müssen, können sich über das Jahr gerechnet einige Kosten summieren. Genau wegen dieser finanziellen Belastung haben Sie aber auch die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Steuererklärung einen Ausgleich zu erhalten.

Weil Sie die Ausgaben für Ihre Arbeit steuerlich geltend machen können, gehören auch Kosten für die Fahrt zum Job in die Steuererklärung.

Die steuerliche Bedeutung des Arbeitswegs

  • Die Entfernungs- oder Pendlerpauschale können Sie für Ihren Arbeitsweg an den Tagen geltend machen, an denen Sie auch tatsächlich gearbeitet haben. Wenn Sie beispielsweise einen Teilzeitjob ausüben und nur an einigen Wochentagen tätig sind, dann steht Ihnen die Pendlerpauschale auch nur für diese Wochentage zu.
  • Entscheidend ist dabei zudem die einfache Entfernung. Wenn Ihr Arbeitsweg bis zu dem Unternehmen, in dem Sie tätig sind, also 20 km beträgt, dann können Sie nur diese in der Steuererklärung angeben. Sie fahren zwar auf dem Rückweg die gleichen 20 km noch einmal, bis Sie wieder zu Hause sind, aber den Rückweg dürfen Sie nicht erneut ansetzen.
  • Auch wenn Sie zwischendurch kurz nach Hause fahren, etwa zum Mittagessen, darf das dem Weg in der Steuererklärung nicht hinzugerechnet werden. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben (etwa einen Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung vor Ort), dann wird danach entschieden, welcher Ort Ihr Lebensmittelpunkt ist.
  • Weiterhin wird die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Betrieb zugrunde gelegt, außer wenn eine andere Strecke deutlich verkehrsgünstiger ist (z. B. weil die eigentlich kürzere Strecke aufgrund längerer Verkehrsbehinderungen mit einem großen zeitlichen Nachteil einhergeht).

Wie viel Sie in der Steuererklärung ansetzen können

  • Für jeden Kilometer der Hinfahrt zur Arbeit können Sie in der Steuererklärung 30 Cent pro Tag ansetzen; diese gelten als Werbungskosten. Multiplizieren Sie also die Kilometer mit den 30 Cent und der Anzahl der Arbeitstage im Jahr.
  • Fahren Sie einen Umweg, weil dieser dabei hilft, Zeit zu sparen (z. B. Autobahn, statt durch die Stadt zu fahren), dann legen Sie Ihrer Steuererklärung eine Begründung für den längeren Arbeitsweg bei.
  • Dabei gilt, dass Sie aber nicht unbedingt mit dem eigenen PKW unterwegs gewesen sein müssen; Sie können auch andere Verkehrsmittel nutzen oder laufen, um Anspruch auf die Pauschale für Ihren Arbeitsweg zu haben.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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