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Arbeitsvertrag verloren - das können Sie tun

Der Arbeitsvertrag ist wichtig.
Der Arbeitsvertrag ist wichtig. © Paul-Georg_Meister / Pixelio
Es sollte nicht passieren, aber es kommt doch vor, dass beim Aussortieren alter Aktenordner versehentlich etwas mit vernichtet wird, was vielleicht noch gebraucht wird, beispielsweise der Arbeitsvertrag. Was also tun, wenn das Schriftstück verloren ist?

Der schriftliche Arbeitsvertrag

Wer eine neue Stelle antritt, schließt mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab.

  • Der Arbeitsvertrag begründet das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In ihm sind unter anderem Kündigungsfristen, Urlaubstage, Entgelt und Wochenarbeitszeit niedergeschrieben. Er kann aber auch weitere Pflichten und Rechte beider Seiten schriftlich festhalten. Diese können jedoch häufig nicht nach Gutdünken festgelegt werden, sondern unterliegen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen.
  • Vertragspartner beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ersterer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Arbeitnehmer ist man, wenn man per Arbeitsvertrag zur Erbringung weisungsgebundener Leistung verpflichtet und von den Anordnungen des Arbeitgebers abhängig ist. Im Gegensatz dazu sind Selbstständige und Freiberufler nicht weisungsabhängig und können ihre Arbeitszeit selbst bestimmen.
  • Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Aufnahme der Arbeit eine schriftliche Abfassung mit den wichtigsten das Arbeitsverhältnis betreffenden Punkten aushändigen.

Wenn der Vertrag verloren geht

Geht der Arbeitsvertrag verloren, ist das bei einem unkomplizierten Arbeitsverhältnis, bei dem jede Seite ihre Rechte und Pflichten kennt und einhält, nicht so schlimm. Benötigt man den Vertrag, um im Streitfall bestimmte Punkte zu überprüfen, sieht es anders aus.

  • Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag verloren haben, bislang nie Probleme hatten und sich an Ihrem Arbeitsverhältnis auch nichts ändern soll, muss vielleicht gar niemand davon erfahren, ebenso, wenn Sie im Frieden aus dem Unternehmen ausscheiden wollen. Haben Sie eine besser dotierte Stelle bekommen oder wollen Sie einfach noch mal eine neue Herausforderung annehmen und kündigen Sie fristgerecht – die Kündigungsfristen weiß man ja normalerweise auch ohne Vertrag –, dürfte es keine Probleme geben; und beim neuen Arbeitgeber bekommen Sie ohnehin einen neuen Vertrag.
  • Möchten Sie dennoch gerne eine Niederschrift in Ihren Unterlagen haben und sind in Ihrem Unternehmen als zuverlässiger Arbeitnehmer oder zuverlässige Arbeitnehmerin bekannt, können Sie den Arbeitgeber um eine Kopie des Vertrags bitten. Bei langjährigen gewissenhaften Mitarbeitern und einem guten Arbeitsverhältnis wird man es nicht gleich als Schlamperei auslegen, wenn Sie von dem Malheur berichten und um eine Kopie bitten. 
  • Etwas anders sieht es aus, wenn Sie gerade erst angefangen haben und Ihrem Ansehen nicht gleich dadurch schaden wollen, dass Ihr Arbeitsvertrag verloren gegangen ist. Brauchen Sie ihn, um gewisse Dinge nachzusehen, und sind Sie mit dem Start in den neuen Job auch umgezogen, können Sie vielleicht zu einer Notlüge greifen und das Fehlen des Vertrags mit einem verlorenen Umzugskarton begründen.
  • Schwieriger ist es, wenn Sie beispielsweise betriebsbedingt gekündigt wurden und eine Kündigungsschutzklage ansteht oder auch wenn andere Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber stattfinden, und Sie brauchen den Vertrag. Bitten Sie zunächst höflich um eine Kopie. Wird  Ihnen eine solche verweigert, haben Sie zumindest das Recht auf Einsicht in Ihre Personalakte. Will man Ihnen das nicht zugestehen, wenden Sie sich an den Betriebsrat. Die wichtigsten Punkte aus dem Arbeitsvertrag können Sie sich dann aus der Personalakte notieren.
  • Informieren Sie sich gegebenenfalls bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, ob Ihnen der Arbeitgeber bei Verlust eine Kopie aushändigen muss, und lassen Sie diese dann durch den Anwalt anfordern.

Der Anwalt sollte immer die letzte Wahl sein, wenn mit friedlichen Mitteln nichts mehr geht.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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