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Arbeitsvertrag mit nach Hause nehmen - Tipps

Inhaltsverzeichnis

Prüfen Sie den Arbeitsvertrag besser vor Ort als zu Hause.
Prüfen Sie den Arbeitsvertrag besser vor Ort als zu Hause.
Wer nach langer Suche endlich einen Arbeitsvertrag angeboten bekommt, ist versucht, diesen sofort zu unterschreiben. Je nach Art der Anstellung ist es aber klüger, ihn mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe zu prüfen. Dabei sollten Sie aber nicht den neuen Job riskieren.

Den Arbeitsvertrag vor Ort prüfen

Juristen raten, grundsätzlich jeden Vertrag vor dem Unterzeichnen zu prüfen. Dies gilt zwar auch für Arbeitsverträge, aber in der Praxis müssen Arbeitssuchende sich oft schnell entscheiden. Es ist selten Zeit den Vertrag mit nach Hause zu nehmen, um ihn zu prüfen. Dies ist oft auch unnötig.

  • In der Regel steht im Arbeitsvertrag genau das, was zuvor im Vorstellungsgespräch besprochen wurde. Juristische Fußangeln sind in Arbeitsverträgen kaum zu erwarten. 
  • Sofern es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag erforderlich. Der Vertrag kommt im Gespräch zustande, sobald Sie sich mit dem Arbeitgeber über die Bedingungen einigen. Der schriftliche Vertrag hält die Vereinbarungen lediglich fest und dient der Beweisführung bei Streitigkeiten.
  • Lesen sie ihn aber genau durch. Fragen Sie den Arbeitgeber, wenn Sie etwas nicht verstehen. Unter Umständen kann eine Formulierung geändert werden, falls etwas unklar ist. Sie müssen den Vertrag nicht unbedingt mit nach Hause nehmen, um ihn zu prüfen.

Problematik, wenn Sie den nicht unterzeichneten Vertrag mit nach Hause nehmen 

Niemand zwingt Sie, einen Arbeitsvertrag auf der Stelle zu unterschreiben. Das heißt nicht, dass Sie ihn grundsätzlich mit nach Hause nehmen dürfen. Die Situation ist etwas komplizierter.

  • Angenommen Sie einigen sich beim Vorstellungsgespräch über alle Konditionen der Arbeitsaufnahme. Der Arbeitgeber sagt Ihnen, Sie können am nächsten Tag anfangen zu arbeiten. Sie haben damit einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, sobald Sie dem zustimmen.
  • Meist sagt der Arbeitgeber nicht, dass Sie die Arbeit bekommen, sondern dass Sie einen Arbeitsvertrag abschließen können. Er macht Ihnen ein Vertragsangebot, das er jederzeit zurückziehen kann. Sie sind nun in einer Zwickmühle, da die Zusage erst bindend ist, wenn Sie annehmen und unterschreiben.
  • Ein seriöser Arbeitgeber wird nichts dagegen haben, wenn Sie den Vertrag erst genau durchlesen, bevor Sie unterschreiben. Sie dürfen den Vertrag meist auch mitnehmen, um ihn zu Hause zu prüfen. Aber der Arbeitgeber ist nicht mehr an das Angebot gebunden. Mit anderen Worten, er kann die Arbeitsstelle einem anderen Bewerber anbieten. Bedenken Sie, er will die Stelle besetzen und weiß nicht, ob Sie annehmen werden. Er wird sie wahrscheinlich einem anderen Bewerber geben.
  • Dies können Sie verhindern, wenn Sie den Arbeitgeber bitten, Ihnen eine Frist einzuräumen. Lässt er sich darauf ein, ist er an das Angebot weiter gebunden. Die Frage, ob Sie den Vertrag mit nach Hause nehmen dürfen, reicht nicht aus. Sie müssen explizit um eine Frist bitten. Wenn Sie innerhalb der vereinbarten Frist den Vertrag unterschreiben, haben Sie den Arbeitsplatz.

Der Arbeitgeber ist weder verpflichtet Ihnen den Vertrag mit nach Hause zu geben noch muss er sich auf eine Frist einlassen. Es ist alleine seine Entscheidung, ob er Ihnen Zeit für die Prüfung des Vertrages einräumt.

Bedenken Sie die Folgen Ihres Verhaltens

Da Sie mit der Bitte, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen riskieren, die Arbeitsstelle nicht zu bekommen, sollten Sie sich im Vorfeld genau überlegen, wie Sie sich verhalten wollen.

  • In großen Konzernen haben Sie für viele Jobs kaum Verhandlungsspielraum. Die Firmen bieten eine Vielzahl von ähnlichen Arbeitsplätzen zu gleichen Konditionen an. Sie können sich nur entscheiden ob Sie die Stelle wollen oder nicht. Eine umfassende Prüfung des Vertrags ist nicht üblich. Sie werden die Stelle kaum bekommen, wenn Sie den Vertrag erst zu Hause prüfen wollen.
  • Bei kleineren Firmen handeln Sie meist individuelle Verträge aus. Durchaus üblich ist, dass ein schriftlicher Vertrag erst währen der Probezeit abgeschlossen wird. In diesen Betrieben nimmt man es ihnen selten übel, wenn Sie darum bitten den Vertrag mit nach Hause zu nehmen, um ihn in Ruhe durchzulesen. Sie können es wagen darum zu bitten den Vertrag erst am nächsten Tag zu unterschreiben. Bitten Sie aber ausdrücklich darum, dass der Betrieb Ihnen diese Frist einräumt.
  • Je hochrangiger die Position ist, umso individueller ist die Vertragsgestaltung. Im gehobenen Management kann ein Arbeitsvertrag weit über 50 Seiten haben. Es ist üblich solche Verträge nicht nur mit nach Hause zu nehmen, sondern von einem Juristen prüfen zulassen. Sie sollten lange und komplizierte Arbeitsverträge nie ohne genaue Prüfung unterschreiben. Vereinbaren Sie eine angemessene Frist, bis zu der Sie den Vertrag unterzeichnen müssen.

Versuchen Sie sich in die Situation des Arbeitgebers zu versetzen. Wer eine große Anzahl gleichartiger Job vergibt, sucht Arbeitnehmer, die sich einfügen können. Sind dagegen Eigeninitiative und Führungsqualitäten gefragt, erwartet der Chef einen kritischen Arbeitnehmer. Ihre Frage wird im letzen Fall oft sogar als positiv angesehen.

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