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Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen - so geht's

Der Amtsarzt überprüft den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente.
Der Amtsarzt überprüft den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente.
Die Arbeitsunfähigkeitsrente in diesem Sinn existiert in Deutschland nicht. Seit der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch bei einer sogenannten Erwerbsminderung geleistet. Grundlage für die Leistung ist die vollkommene oder teilweise Erwerbsminderung.

Einen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente hat, wer mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Beschäftigung nachgehen kann. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn eine beliebige Tätigkeit, völlig unabhängig vom eigentlichen Beruf, nicht mehr länger als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann.

So beantragen Sie die Arbeitsunfähigkeitsrente

  • Voraussetzung ist, dass Sie die Altersrentengrenze noch nicht erreicht haben und mindestens in den letzten fünf Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Der Fünfjahreszeitraum kann kürzer ausfallen, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten ist. 
  • Rehabilitationsmaßnahmen werden nachweislich keinen Erfolg haben, damit Sie wieder länger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.
  • Ihr Arzt stellt Ihnen ein entsprechendes Attest aus, damit Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen können.
  • Im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung wird Ihr tatsächlicher Gesundheitszustand überprüft und mit den vorhandenen Gutachten der bisher behandelnden Ärzte verglichen. Alle Unterlagen werden dann mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach Berlin geschickt.
  • Wenn alle Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegen, wird geprüft, ob eine Reha-Maßnahme doch sinnvoll ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird aufgrund der Gutachten entschieden, ob eine Beschäftigung von mehr als drei Stunden am Tag zumutbar ist. Wenn auch das nicht der Fall ist, haben Sie Anspruch auf die volle Arbeitsunfähigkeitsrente.
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