Arbeitssuchend gemeldet - so sieht es mit Ihrer Krankenversicherung aus
Wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung von Seiten der Arbeitsagentur zu beziehen.
- Wer entsprechende Leistungen bezieht, ist automatisch auch weiterhin sozialversichert. Anders sieht das Ganze hingegen aus, wenn Sie lediglich arbeitssuchend gemeldet sind, aber keinen Anspruch (aus welchen Gründen auch immer) auf entsprechende Leistungen haben.
- Bedenken Sie, dass die Arbeitsagentur in dem Fall auch keine Beiträge in Ihre Krankenversicherung einbezahlt. Allerdings haben Sie selbst die Option, diese Kosten "in Eigenregie" zu tragen; beispielsweise von Ihrem Ersparten.
Sozialversichert bei Arbeitslosigkeit - das sollten Sie beachten
- Gesetzt den Fall, dass Sie derzeit ohne Job sind, sollten Sie sich unbedingt arbeitssuchend melden. Selbst, wer nicht leistungsberechtigt ist, sollte diesen Schritt tun: Zwar ist es mit Blick auf Ihre Krankenversicherung irrelevant, jedoch spielt es durchaus eine Rolle, wenn es um Ihre Rentenversicherung geht.
- Fakt ist nämlich, dass die berufsspezifischen Ausfallzeiten automatisch verzeichnet werden, wenn Sie sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend registrieren.
- Idealerweise sollten Sie - sofern nicht anderweitig geregelt - grundsätzlich dafür sorgen, trotz einer Arbeitslosigkeit Ihre Beiträge in die Krankenversicherung einzuzahlen.
Wer demgemäß vorausschauend handelt und stets den einen oder anderen Euro auf der sprichwörtlichen hohen Kante hat, wird im Notfall auch in der Lage sein, beispielsweise die Krankenversicherung zu "bedienen" und somit eventuelle Engpässe adäquat überbrücken, wenn die Arbeitsagentur nicht zahlt.
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