Was Sie benötigen
- Arbeitsagentur
- Antrag
- Nebenjob
Schnell ist es in der heutigen Zeit passiert, dass man arbeitslos wird. Dies bedeutet natürlich auch, dass Ihnen dann Ihre Einnahmen wegbrechen und Ihnen weniger Geld zur Verfügung bleibt. Wenn Sie sich dann einen Nebenjob suchen, müssen Sie natürlich aufpassen wie Arbeitslosengeld 1 und ein 400-Euro-Job bei der Arbeitsagentur behandelt werden.
Arbeitslosengeld 1 und 400-Euro-Job - es gibt zwei Modelle
Grundsätzlich gilt, dass Sie auch bei Arbeitslosengeld 1 einen 400-Euro-Job ausüben können.
- Was sich hier ändert, sind Ihre Einnahmen insgesamt. Sie sind beim Einkommen der Gewinner, wenn Sie bereits 18 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit 12 Monate lang einer Nebentätigkeit nachgegangen sind. In diesem Fall dürfen Sie hier Ihr Einkommen komplett behalten und es wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Allerdings müssen Sie das bei der Arbeitsagentur beantragen.
- Sie müssen nur aufpassen, dass Sie die dafür vorgeschriebene wöchentliche Arbeitszeit von 14,9 Stunden nicht überschreiten.
- Sie dürfen auch nach Eintritt der Arbeitslosigkeit einen neuen Nebenjob ausüben.
Neubeginn einer Nebentätigkeit mit Arbeitslosengeld
Wenn Sie die Voraussetzungen des ersten Abschnitts nicht erfüllen, sieht die Einnahmesituation natürlich anders aus.
- Sie können hier zwar einen 400-Euro-Job ausüben, jedoch verbleiben Ihnen in diesem Fall nur 165 Euro ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld 1. Dies ist natürlich relativ wenig im Bezug auf die anfallenden Arbeitsstunden und kann so auch nur in wenigen Fällen durchgeführt werden.
- Sollten Sie also bereits einen 400-Euro-Job ausüben, sollten Sie diesen, besonders in der heutigen Zeit, beibehalten. So können Sie auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit Ihre finanzielle Situation erheblich steigern.
Alle Angaben: Stand Mai 2012
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