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Eine Nebenverdienstbescheinigung ausstellen lassen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Eine Nebenverdienstbescheinigung ist oftmals notwendig.
Eine Nebenverdienstbescheinigung ist oftmals notwendig.
Sie können sich bestimmt vorstellen, dass manches Arbeitslosengeld sehr niedrig ist und zum Leben kaum reicht. Hier besteht die Möglichkeit, nebenbei etwas Geld extra zu verdienen. In diesem Fall ist es natürlich Pflicht, der Agentur für Arbeit mittels einer Nebenverdienstbescheinigung, diese Tätigkeit nachzuweisen.

Was Sie benötigen

  • Nebenverdienstbescheinigung

Eine Nebenverdienstbescheinigung ist deshalb notwendig, da Nebeneinkommen selbstverständlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Oftmals ist es deshalb auch eine Überlegung wert, ob sich eine solche Nebentätigkeit auch lohnt. Wenn Sie allerdings auch auf ein solches zusätzliches Einkommen angewiesen sind, sollten Sie nachfolgende Vorschriften unbedingt kennen.

Nebenverdienstbescheinigung - das Formular ausfüllen

  • Ob Sie nun bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder danach eine Nebentätigkeit ausüben,  Sie benötigen eine Nebenverdienstbescheinigung. Diese erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur.
  • Dieses Formular müssen Sie dann von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen.
  • Sie müssen selbst die Angaben über Ihre persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit auf dem Formular angeben.
  • Wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie dafür zusätzliche Unterlagen, wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung vorlegen.

Die Vorschriften im Zusammenhang mit der Nebenverdienstbescheinigung

  • Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie pro Monat nicht mehr als 400 Euro verdienen, genau wie jeder andere Beschäftigte.
  • Allerdings haben Sie hier nur einen Freibetrag von 165 Euro, die Sie verdienen können. Der Rest wird voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Sie müssen beachten, dass Sie eine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden einhalten, denn sonst gelten Sie nicht mehr als arbeitslos.
  • Wenn Sie bereits 18 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit neben Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung, 12 Monate eine Nebentätigkeit ausgeführt haben, wird ein zweiter Freibetrag in Höhe des damals erzielten Einkommens angerechnet. Auch in diesem Fall ist eine Nebenverdienstbescheinigung notwendig.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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