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Arbeitslos und Zahnarztkosten begleichen - so geht's

Zahnarztkosten während der Arbeitslosigkeit begleichen
Zahnarztkosten während der Arbeitslosigkeit begleichen © Dieter Schütz / Pixelio
Sind Sie arbeitslos und benötigen eine Zahnbehandlung, dann können dabei auch Zahnarztkosten anfallen, die durch die gesetzliche Krankenkasse nicht gedeckt sind. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie solch anfallende Kosten begleichen können.

Werden Sie arbeitslos, können zusätzliche Arztkosten entstehen

  • Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und werden arbeitslos, besteht Ihr Versicherungsschutz für einen Monat. Das bedeutet für Sie, dass Zahnarztkosten in dieser Zeit übernommen werden.
  • Ist die Entscheidung, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten, in dieser Zeit noch nicht erfolgt, müssen Sie sich freiwillig weiterversichern, damit die Kosten für ärztliche Behandlungen gezahlt werden. Somit entstehen Ihnen Kosten, die Sie zusätzlich zu tragen haben.
  • Zu den Zahnarztkosten, die nicht nur entstehen, wenn Sie arbeitslos sind, gehören die Zuzahlungen für Zahnersatz. Beachten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur Festbeträge zahlt, die nicht vom Befund abhängig sind.
  • Sie erhalten als Festbeträge etwa 50 % der Kosten, die für Standardbehandlungen anfallen.
  • Sie können die Festbeträge erhöhen und dadurch Zahnarztkosten einsparen, indem Sie regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen nutzen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie arbeitslos sind. Der Zeitraum beläuft sich dabei auf 5 und 10 Jahre, sodass die zusätzlichen Prozente von 20 % und 30 % entsprechend angepasst sind.

Zahnarztkosten während Ihrer Zeit ohne Arbeit bezahlen

  • Sind Sie arbeitslos, können Sie für die Zuzahlungen für den Zahnersatz einen Antrag auf Befreiung stellen. Beachten Sie dabei jedoch, dass nur Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger grundsätzlich einen Anspruch auf Befreiung von den Zahnarztkosten haben.
  • Sind Sie arbeitslos, haben Sie nur dann einen Anspruch, wenn Ihr Bruttoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Dabei werden im Haushalt lebende Angehörige mit Freibeträgen berücksichtigt.
  • Liegt Ihr Bruttoeinkommen über dem Grenzbetrag, können Sie eine teilweise Befreiung von den Zahnarztkosten beantragen, wenn sich die Zuzahlung auf mehr als 2 % Ihres Bruttoeinkommens beläuft.
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