Es gibt unterschiedliche Regelungen darüber, ob man die Krankenversicherung selber zahlen muss, wenn man arbeitslos ist oder das Jobcenter diese Kosten trägt.
Wann Sie arbeitslos sind und die Krankenversicherung selber zahlen müssen
- Wer arbeitslos wird und in einer privaten Krankenversicherung ist, muss die Kosten für die private Krankenversicherung selber zahlen. Hier tritt nicht das Jobcenter in Ihre Zahlungspflicht ein.
- Sie sollten jedoch wissen, dass Sie, wenn Sie arbeitslos sind, bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss für die Krankenversicherungsbeiträge beantragen können. Wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, er entscheidet, ob Sie weiterhin zahlen müssen.
- Wird Ihnen kein Zuschuss gewährt, sollten Sie in eine gesetzliche Pflichtversicherung wechseln.
- Wollen Sie nicht wechseln, so werden Sie, sobald Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind, gebeten, in den Basistarif der Privaten Krankenversicherung zu wechseln. Tun Sie dies, können Sie die Kostenübernahme der ARGE beantragen. Lehnen Sie dies jedoch ab und bleiben in der privaten Krankenversicherung, müssen Sie selber die Kosten zahlen.
Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung durch das Jobcenter
- Haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, etwa weil Ihnen gekündigt wurde, und sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so trägt das Jobcenter Ihrer Krankenversicherung komplett. Sie müssen dann darüber hinaus nichts für die Krankenkasse selber zahlen.
- Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung war, erlebt keine Änderung dadurch, dass er arbeitslos wird.
- Gilt für Sie die Sperrzeit, bevor Sie sich arbeitslos melden können, betrifft Sie als Pflichtversicherten im ersten Monat die Nachversicherung. Sobald der zweite Monat beginnt, übernimmt das Jobcenter Ihre Krankenversicherungsbeiträge, Sie müssen dann nicht selber zahlen. Sie sollten wissen, dass dann ab dem zweiten Monat für Sie die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eintritt.
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