Melden Sie sich rechtzeitig arbeitslos
- Wenn Sie während Ihrer Ausbildung erfahren, dass Sie nach der Prüfung nicht übernommen werden, sollten Sie sich so bald wie möglich arbeitslos melden, damit das Arbeitsamt nach einer passenden Stelle für Sie suchen kann. Arbeitslos können Sie sich frühestens drei Monate vor Ihrer Arbeitslosigkeit melden, ansonsten gelten Sie zunächst als arbeitssuchend.
- Um gleich im Anschluss an Ihre Ausbildung Geld zu erhalten, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt melden. Ansonsten bekommen Sie erst ab dem Tag Ihrer Meldung das Arbeitslosengeld gezahlt.
- Falls Sie eine außerbetriebliche Ausbildung gemacht haben, gelten etwas andere Regeln. Dann müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung beim Arbeitsamt melden. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, denn sonst bekommen Sie sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit von einer Woche, für die Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Zu den außerbetrieblichen Ausbildungen gehören die Programme, die von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Staat finanziert werden und die in Bildungseinrichtungen und nicht bei normalen Firmen stattfinden.
Ihre Möglichkeiten nach der Ausbildung
- Durch das Arbeitslosengeld sind Sie nach Ihrer Ausbildung finanziell abgesichert und können sich nach einer Stelle umsehen. Hierfür können Sie die Tageszeitung und das Internet nutzen oder sich im Freundes- oder Verwandtenkreis umhören. Erwähnen Sie in Ihren Bewerbungen all Ihre besonderen Fähigkeiten, um die fehlende Berufserfahrung auszugleichen.
- Falls Sie wenig Hoffnung haben, sofort eine passende Stelle zu finden, können Sie eine Weiterbildung in Ihrem erlernten Beruf machen, um Ihre Chancen zu verbessern. Dies muss nicht unbedingt ein langer Lehrgang sein, auch Computer- oder Sprachkurse sowie Kurse speziell für Ihren Beruf helfen dabei, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
- Weitere Möglichkeiten haben Sie im Ausland, wo möglicherweise Fachkräfte Ihrer Branche gesucht werden. Ein oder zwei Jahre Auslandserfahrung sehen in Ihrer Bewerbung gut aus, wenn Sie sich später wieder um eine Stelle in der Heimat bewerben möchten.
- Durch ein Studium können Sie später in höhere und besser bezahlte Positionen aufsteigen. Für viele Studienfächer reicht das Fachabitur aus, das Sie innerhalb eines Jahres machen können. Finanziell werden Sie während des Studiums durch das BAföG unterstützt.
- Auch wenn es keine wirklich attraktiven, geförderten Weiterbildungsmaßnahmen gibt - nehmen Sie alles mit, was halbwegs sinnvoll erscheint. Ein EDV-Kurs beispielsweise ist ebenso universell nützlich wie Englischkenntnisse. Selbst wenn Sie über das entsprechende Wissen schon verfügen: Es schadet nicht, wenn Sie Ihren Bewerbungen Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate beifügen können - und sei es auch nur, um zu untermauern, dass Sie nach der Lehre nicht einfach nur arbeitslos, sondern durchaus nicht untätig gewesen sind.
- Auch ein Minijob in der in der Lehre kennengelernten Branche kann sinnvoll sein - so verlernen Sie die praktische Seite Ihres Berufes nicht und haben immer einen „Fuß in der Tür“.
Arbeitslos - aber nicht lange
- Entscheidend für einen schnellen Wiedereinstieg in das Berufsleben ist oft die Eigeninitiative.
- Bewerben Sie sich aktiv bei infrage kommenden Arbeitgebern, idealerweise schon lange vor Ende der Ausbildung.
- Haken Sie nach, wenn man Sie hat wissen lassen, dass gerade im Moment niemand gesucht würde - vielleicht hat sich das ja in der Zwischenzeit geändert.
- Achten Sie darauf, Ihre Bewerbungen sorgfältig und professionell abzufassen; notfalls holen Sie sich entsprechende Hilfe.
- Und: Netzwerken Sie! Viele Stellen kommen erst gar nicht auf den offiziellen Arbeitsmarkt, sondern werden schon durch interne Kontakte besetzt, bevor Otto-Normal-Arbeitsloser überhaupt von ihnen erfährt. Je mehr Menschen also wissen, dass Sie als motivierter junger Mensch nach der Lehre nun eine Anstellung suchen, desto besser!
- Auch eine eigene Suchanzeige kann helfen. Meist recht günstig erscheint eine solche in der Lokalzeitung und macht potenzielle Arbeitgeber auf Sie aufmerksam. Auch hier gilt: Wer im Abfassen solcher Anzeigen nicht absolut sicher ist, holt sich lieber professionelle Hilfe.
Kraft in die Umorientierung investieren
- Machen Sie sich klar, dass Ihre Ausbildung, auch wenn Sie in diesem Beruf vielleicht nicht arbeiten werden, nicht völlig umsonst war. Immerhin haben Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung mit einer Abschlussprüfung am Ende bewiesen, dass Sie etwas leisten können.
- Überlegen Sie dann, ob es ähnliche Berufsfelder geben kann, wo Sie mit Ihren Fähigkeiten und Vorerfahrungen gut aufgehoben wären. Wenn Sie als Floristin keinen Job finden, dann sollten Sie sich nicht gleich in einen Bürojob begeben, wenn Sie gerne mit Pflanzen umgehen.
- Auch die Selbstständigkeit kann eine Möglichkeit der Umorientierung sein. Vielleicht haben Sie dann sogar die Chance, mithilfe Ihres erlernten Berufes ein eigenes Unternehmen aufzubauen.
Voraussetzungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
- Um Arbeitslosengeld (ALG) nach der Ausbildung zu erhalten, müssen Sie innerhalb der letzten drei Jahre in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gewesen sein.
- Da eine Lehre mindestens zwei Jahre dauert, haben Sie diese Voraussetzung damit erfüllt.
- Auch wenn Sie die Lehre abgebrochen haben sollten, aber ein Jahr davon bestanden haben, haben Sie Anspruch auf ALG I.
- Anders sieht es bei einer schulischen Ausbildung aus. In diesem Fall besteht kein Anspruch, da Sie keine versicherungspflichtigen Beiträge eingezahlt haben.
- Außerdem ist es sehr wichtig, sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Dies sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit geschehen, kann aber auch frühstens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort erhalten Sie Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Außerdem müssen Sie Ihrem Antrag noch Ihren Personalausweis, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber sowie weitere Arbeitspapiere hinzufügen. Was genau erforderlich ist, erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes und weitere wichtige Informationen
- Die Höhe der Leistungen wird nach der Höhe Ihrer Ausbildungsvergütung berechnet.
- Sie können damit rechnen, dass Sie in etwa 60 % des Nettoeinkommens erhalten werden.
- Da die Vergütung für Azubis meist niedrig ist, können Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie auch diese zusätzliche Leistung.
- Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie einmal monatlich und immer nachträglich.
- Sollten Sie nach einem Jahr immer noch arbeitslos sein, so steht Ihnen kein ALG I mehr zu. Sie können aber Arbeitslosengeld II beantragen.
- Über die Bundesagentur für Arbeit sind Sie automatisch kranken- und rentenversichert.
Weitere Autoren: Sabrina Jevsovar, Irina Kapatschinski, Anna Schmidt
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