Prinzipiell ist eine Nebentätigkeit allein Ihre Sache
- Grundlegend kann man sagen, dass niemand dazu verpflichtet ist, einen offiziellen Antrag beim Arbeitgeber zu stellen, wenn ein Nebenjob begonnen wird. Da diese Tätigkeit in die Freizeit fällt und der Arbeitgeber über diese niemals bestimmten darf, ist es allein Ihre Sache.
- Anders verhält es sich, wenn Sie offiziell Beamter sind! In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
- Für alle anderen ist es eher eine Sache des Fair Play, den ersten Arbeitgeber über die neue Tätigkeit zu informieren. Oft wird auch im Arbeitsvertrag darum gebeten, einen neuen Nebenjob anzuzeigen. Haben Sie den Vertrag unterschrieben, stehen Sie in der Informationspflicht, auch wenn der Arbeitgeber so gut wie nie mit einem Verbot der Nebentätigkeit reagieren kann.
- Nur in wenigen Ausnahmefällen kann Ihr Chef Sie dazu verpflichten, den Nebenerwerb wieder zu beenden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre neue Nebentätigkeit Sie des Nachts um den Schlaf bringt und Sie daher übermüdet zu Ihrer regulären Arbeit gehen.
- Eine andere Ausnahme ergibt sich, wenn Ihre Tätigkeit die Geschäftsinteressen Ihres Arbeitgebers verletzt. Arbeiten Sie beispielsweise als Programmierer, sollten Sie Ihren Nebenjob nicht bei einer Konkurrenzfirma beginnen. Das könnte als Interessenverletzung interpretiert werden und daher zum Verbot führen.
Der Antrag darf formlos sein
- Am einfachsten handhaben Sie die Angelegenheit, indem Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass Sie nun einen Nebenjob haben. Der Brief kann formlos eingereicht werden, sollte aber die wichtigsten Informationen enthalten.
- Sagen Sie, dass Sie die Aufnahme einer Nebentätigkeit planen, und geben Sie eine kurze Beschreibung. Aus dieser sollte hervorgehen, wer der Arbeitgeber dieses Nebenjobs ist (Name und Anschrift) und dass Ihre Tätigkeit dort keine Konkurrenz für Ihren aktuellen Arbeitgeber darstellt.
- Betonen Sie im Antrag ruhig, dass Sie auf keinen Fall Ihre Verpflichtungen gegenüber der Firma vernachlässigen werden. Gern gesehen ist eine Angabe darüber, wie viele Stunden in der Woche Sie für den Nebenjob aufbringen werden.
- Je nach Betrieb geben Sie diesen Brief dann direkt beim Chef ab oder senden ihn an die für Sie zuständige Personalabteilung. Danach sollten Sie keine Probleme bekommen.
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