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Antrag auf Nebenjob - so sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber

Zwei Bürojobs gleichzeitig?
Zwei Bürojobs gleichzeitig? © pauline / Pixelio
Viele Arbeitnehmer haben nicht mehr nur einen Job, sondern gehen parallel mehreren Beschäftigungsverhältnissen nach. Dies sollte allerdings mit Ihrem Chef abgesprochen sein, was sogar in Arbeitsverträgen oftmals verpflichtend vorgeschrieben ist. Wie können Sie also mit Ihrem Vorgesetzten über den „Antrag“ auf einen Nebenjob sprechen?

Häufig haben Arbeitgeber Bedenken, wenn ihre Mitarbeiter noch einen Nebenjob haben. Im Vordergrund steht dabei die Sorge, dass firmeninternes Wissen an die Konkurrenz gelangt oder dass die Angestellten durch die Doppelbelastung den Anforderungen der Haupttätigkeit nicht mehr nachkommen können.

Den Antrag begründen

  • Wenn Sie einen Antrag auf einen Nebenjob stellen, wird Ihr Chef sich sicherlich fragen, warum Sie eine zweite Stelle suchen. Begründen Sie daher Ihre Bitte gut, ohne die bisherige Stelle zu kritisieren.
  • Eine Begründung kann etwa sein, dass Sie in Ihrer Ausbildung auch andere Themenbereiche kennengelernt haben oder diese in einer Weiterbildung angeschnitten wurden und Sie in diesen Bereichen auch gern beruflich tätig werden möchten, ohne aber Ihre bisherige Stelle zu verlassen.
  • Ebenso könnten Sie beschreiben, dass Sie sich gern etwas dazuverdienen möchten. Formulieren Sie dies am besten zweckgebunden, beispielsweise, dass Sie eine bestimmte Investition planen (Autokauf, Hausbau, besonderer Unterricht für Ihre Kinder) und hierfür das Finanzpolster aufstocken möchten. Durch die Betonung dieses speziellen Zwecks umgehen Sie die Gefahr, das Einkommen Ihrer bisherigen Stelle in den Augen Ihres Chefs als zu gering darzustellen.
  • Weisen Sie darauf hin, in welchem Umfang Sie Ihre Nebentätigkeit ausüben möchten, beschreiben Sie in Ihrem Antrag, dass Sie unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze von insgesamt 48 Stunden für beide Stellen bleiben, und erläutern Sie die zeitliche Aufteilung beider Stellen. Wollen Sie etwa Ihrem Nebenjob nur an einem bestimmten Tag nachgehen oder nur zu spezifischen Zeiten, die nicht mit der Haupttätigkeit kollidieren, aber auch nicht in der Nacht liegen und Sie dann müde am Arbeitsplatz erscheinen lassen?

Kein Nebenjob bei der Konkurrenz

  • Ihr Chef kann Ihnen den Nebenjob auch untersagen, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn Sie bei der direkten Konkurrenz arbeiten möchten. So wird es ein Buchhalter, der nebenbei auch in der Verwaltung eines Unternehmens der gleichen Branche arbeiten will, eher schwer haben.
  • Eine Reinigungsfachkraft hingegen, die den Antrag stellt, auch in einer anderen Firma Arbeiten zu übernehmen, wird sicherlich weniger kritisch betrachtet. Entscheidend ist hier das Risiko, dass spezielle Kenntnisse oder Wissen durch die Nebentätigkeit nach außen getragen werden, was auf manche Berufe mehr oder weniger zutrifft.
  • Dennoch sollten Sie Ihrem Vorgesetzten mitteilen, in welchem Betrieb Sie tätig werden möchten und diese Angabe nicht verschweigen.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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