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Anhänger und deren zulässige Höchstgeschwindigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie mit Ihrem Anhänger 100km/h schnell fahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie mit Ihrem Anhänger 100km/h schnell fahren.
Möchten Sie einen Anhänger an Ihrem Fahrzeug mitführen, dürfen Sie mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Autobahnfahrten dauern so sehr lange. Erkundigen Sie sich, ob Sie eine Genehmigung für eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h bekommen können.

Besitzt Ihr Auto eine Anhängerkupplung, können Sie einen Anhänger ziehen. Dabei müssen Sie die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten und die Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigen. 

Ein Anhänger unterliegt verschiedenen Bestimmungen

Der Betrieb von einem Anhänger ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich das erste Mal im Straßenverkehr bewegen. So ist es wichtig, dass Sie die Anhängelast Ihres Fahrzeugs kennen. Diese können Sie den Papieren entnehmen.

  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt außerorts 80 km/h. Dies betrifft Landstraßen ebenso wie Schnellstraßen und Autobahnen. Innerorts dürfen Sie 50 km/h fahren. Generell müssen Sie sich natürlich an die ausgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie mit dem Hänger 100 km/h fahren, wenn diese Geschwindigkeit erlaubt ist. Dies betrifft Autobahnen ebenso wie Schnellstraßen und Landstraßen. 
  • Die Regelungen betreffen alle Anhänger, unabhängig davon, ob Sie einen Wohnwagen, einen Lastenanhänger oder beispielsweise einen Anhänger mit Pferden ziehen. Beim Pferdetransport sollten Sie beachten, dass Sie diese nur dann mit dem alten Führerschein der Klasse 3 oder dem Anhängerführerschein BE transportieren dürfen, wenn es sich um eine private Fahrt handelt. Für den gewerblichen Transport benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis für den Transport von Vieh.

Die Höchstgeschwindigkeit kann bis zu 100 km/h betragen

  • Eine Erlaubnis für das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h können Sie beim TÜV beantragen. Dazu müssen Sie Ihr Auto und Ihren Hänger vorführen. Im Vorfeld können Sie in Erfahrung bringen, ob Ihr Gespann diese Voraussetzungen erfüllt. Grundbedingungen sind, dass Ihr Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt ist und dass die Reifen nicht älter als sechs Jahre sind. Weiterhin müssen die Reifen den Geschwindkeitsindex L haben und für eine Geschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt sein. Darüber hinaus muss Ihr Fahrzeug ein ABS besitzen und die Gesamtmasse darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.
  • Weiterhin gibt es bestimmte Anforderungen an das Masseverhältnis von Fahrzeug und Anhänger. Dieses wird nach einem Index berechnet, der sich nach der Art des Anhängers richtet. Es wird zwischen Anhängern aller Art und Wohnwagen unterschieden. Eine allgemeingültige Aussage zur Berechnung kann nicht getroffen werden, da der TÜV individuelle Angaben von Fahrzeug und Hänger zugrunde legt.
  • Generell sollten Sie wissen, dass die Masse des Anhängers in der Regel nicht höher sein darf als die Masse des Fahrzeugs. Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers ist in den Papieren angegeben. Wenn Sie die Masse unter Last ermitteln möchten, müssen Sie den Anhänger wiegen lassen. Dies bieten unter anderem TÜV und DEKRA an. Aber auch Sammelstellen für Sperrmüll verfügen häufig über eine Waage.
  • Wenn Sie einen Wohnwagen ziehen, muss dieser mit einer Antischlingerkupplung oder einem anderen Stabilitätssystem ausgerüstet sein. Dieses sorgt dafür, dass sich der Anhänger während der Fahrt nicht aufschaukelt. 
  • Hat der TÜV die Genehmigung erteilt, können Sie bei einer Zulassungsstelle die entsprechende Plakette erwerben und auf Ihren Anhänger kleben. Die entsprechenden Unterlagen sollten Sie für den Fall einer Kontrolle mit sich führen.
  • Die Kosten betragen zwischen 35 und 80 €. TÜV und DEKRA haben unterschiedliche Preise und es kommt auf den Umfang der Untersuchung an.

Wenn Sie sich ein neues Auto oder einen neuen Hänger kaufen, müssen Sie erneut den TÜV aufsuchen und die Genehmigung für die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beantragen. Eine bereits erteilte Genehmigung ist immer nur auf das jeweilige Fahrzeug in Verbindung mit dem Anhänger begrenzt.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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