Einige stille Feiertage im Jahr sind mit einem Tanzverbot verbunden. Dazu gehören: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, der Totensonntag, Heiligabend und der erste Weihnachtsfeiertag.
Regeln zum Tanzverbot
- Laut Grundgesetz gelten Sonntage (und damit auch die gesetzlichen Feiertage) als „Tage der Arbeitsruhe“ und stehen unter besonderem Schutz.
- Nicht jeder der sogenannten stillen Tage, die mit einem Tanzverbot verbunden sind, ist auch ein gesetzlicher Feiertag, das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Dazu verabschieden die Länder eine eigene Feiertagsregelung, die sich an den hohen christlichen Feiertagen orientieren.
- Der Grund für das Verbot liegt in der enthemmten und damit von konservativen Kreisen als unsittlich empfundenen Bewegung der Tanzenden.
- Von diesem Verbot betroffen sind nur öffentliche Veranstaltungen. Private Partys, Vereinsfeiern etc. sind also durchaus auch an stillen Feiertagen möglich. Das Tanzverbot trifft allerdings auch andere große Veranstaltungen, die mit Schankbetrieb einhergehen, beispielsweise Sportveranstaltungen.
- Nicht bei allen Tanzverbotstagen darf 24 Stunden nicht getanzt werden, meistens wird in den Tag noch hineingetanzt und das Tanzverbot greift dann ab vier bzw. fünf Uhr. Karfreitag darf jedoch nur in Berlin noch bis in den Morgen getanzt werden, in allen anderen Bundesländern ist mit Glockenschlag null Uhr Schluss für jede öffentliche Party.
- Diskotheken, die an solchen Tagen trotzdem öffnen möchten, müssen sich ein Alternativprogramm überlegen, denn laute Tanzmusik zu spielen, kann ein nicht unerhebliches Zwangsgeld zur Folge haben.
- Die Einhaltung des Tanzverbotes wird durch das Ordnungsamt verfolgt. Viele Anwohner sind von respektlosen Verhalten gegenüber den stillen Feiertagen genervt und bringen Verstöße vermehrt zur Anzeige.
Was bedeutet das Verbot?
- An Tagen wie dem Volkstrauertag bringt man Verstorbenen dadurch Respekt entgegen, dass man Ihnen gedenkt. Diese Tage sind jedoch zum stillen Gedenken und Trauern gedacht, weshalb laute Musik und tanzende, feiernde Menschen nicht angebracht sind.
- Am Volkstrauertag haben Diskotheken deshalb geschlossen und auch in anderen Kneipen ist die Musik leise und es darf nicht getanzt werden.
So gestalten Sie Ihren Abend am Volkstrauertag
- Für Ihre Abendgestaltung am Volkstrauertag gibt es trotz des Tanzverbots zahlreiche Ideen. Selbstverständlich müssen Sie herausfinden, welche der Möglichkeiten der Abendgestaltung für Sie am besten geeignet ist. Hierbei sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.
- Beispielsweise können Sie sich einen schönen Abend im Kino machen, wo es Sie nicht im Geringsten stört, dass das Tanzverbot den Abend bestimmt. Falls Sie lieber zu Hause bleiben möchten, können Sie sich DVDs ausleihen und daheim einen gemütlichen DVD-Abend mit Freunden machen. Kaufen Sie dafür rechtzeitig Getränke und Snacks ein, damit Sie für den Abend gerüstet sind.
- Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Volkstrauertag in trauter Zweisamkeit zu verbringen. Kochen Sie gemeinsam etwas Aufwendiges und gestalten Sie sich einen romantischen Abend mit Kerzen, gutem Essen und einigen ruhigen Stunden.
- Das Tanzverbot kann Sie auch dazu bringen, nach langer Zeit wieder einen Spieleabend mit Freunden oder der Familie zu veranstalten. Machen Sie dafür aus, wer welche Spiele und welche Snacks mitbringt, und genießen Sie einen ungezwungenen Abend am Volkstrauertag, an dem Ihnen das Tanzverbot nicht die Laune verderben kann.
Weitere Autorin: Annemarie Kremser
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