Für öffentliche Veranstaltungen gilt am Karfreitag Musikverbot
Auch wenn in Deutschland Staat und Religion strikt voneinander getrennt sind, achten staatliche Organe doch darauf, dass an christlichen stillen Feiertagen das Musikverbot in der Öffentlichkeit eingehalten wird. Auch so am Karfreitag, einem der höchsten evangelischen Feiertage, wird selbst im katholischen Bayern streng auf die Einhaltung gepocht.
- Wer also am Karfreitag einen Jahrestag oder Ähnliches begeht, wird im privaten Bereich sicher für sich feiern dürfen und auch Besucher empfangen können. Achten Sie nur darauf, dass die Musik nicht über die Maßen nach draußen schallt, um gar nicht erst den vielleicht strenggläubigen Nachbarn eine Gelegenheit zu bieten, sich gestört zu fühlen.
- Der Gesetzestext verbietet ausdrücklich öffentliche Veranstaltungen, die zum Zwecke der Unterhaltung durchgeführt werden, von privaten Festivitäten ist hier zwar nicht die Rede, aber man kann nie wissen, wie die Gesetze unter verschiedenen Voraussetzungen ausgelegt werden können. Das Musikhören in Ihrer eigenen Wohnung dürfte Ihnen allerdings auch am Karfreitag niemand verwehren können, solange dies, wie an jedem anderen Tag auch, ab 22:00 Uhr in Zimmerlautstärke geschieht.
- Um ganz sicher zu gehen, dass Ihre Feier nicht zum Auslöser eines unnötigen Nachbarschaftsstreites wird, weisen Sie Ihre direkten Nachbarn in diesem speziellen Fall doch einfach darauf hin, dass Sie nun mal auf diesem stillen Feiertag einen Jahrestag haben und diesen auch gerne begehen möchten. Wenn Sie dabei behutsam vorgehen, werden Sie vermutlich auf keinen Widerstand treffen, sicherlich kommt es hier natürlich auch immer auf den einzelnen Nachbarn an.
- Wer sich einen Überblick über alle Feiertage verschaffen möchte, kann hier eine Aufstellung von ihnen finden: Deutsche Feiertage.
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