Samstag ist Werktag
Wenn Sie einen Blick in den Kalender werfen, werden Sie nur die Sonntage und Feiertage besonders gekennzeichnet sehen. Das hat seine Gründe.
- Ein Unterschied wird nur zwischen Sonn- und Feiertagen sowie Werktagen gemacht. Der Samstag ist ein Werktag und unterscheidet sich damit nicht von den anderen Wochentagen von Montag bis Freitag.
- Wie seine Bezeichnung schon andeutet, kann an diesen Tagen "gewerkelt" - also gearbeitet - werden.
- Sobald sich ein Arbeitstag nicht von anderen unterscheidet, haben Sie keinen Anspruch auf eine besondere Zulage. Ist tariflich etwas anderes vereinbart, so geht diese Sondervereinbarung natürlich vor.
- Trotz seiner grundsätzlichen Einstufung als Arbeitstag kann es natürlich unüblich oder sogar unpraktisch sein, an diesem Tag zu arbeiten. Dies ist häufig bei Büro- oder Verwaltungstätigkeiten der Fall. Viele niedergelassene Ärzte arbeiten ab freitags auch nicht.
- Wenn Sie viel Wert auf ein regelmäßiges langes Wochenende legen, entscheiden Sie sich in Ihrer Karriereplanung besser nicht für eine Tätigkeit in der Alten- und Krankenpflege, im Einzelhandel oder der Gastronomie.
Arbeiten wie im Vertrag vereinbart
Haben Sie bisher nur montags bis freitags gearbeitet und Ihr Arbeitgeber möchte nun, dass Sie auch für einige Zeit oder womöglich sogar dauerhaft am Samstag erscheinen, hängt viel von Ihrem Arbeitsvertrag ab.
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, welche wortwörtlichen Vereinbarungen darin getroffen wurden. Es ist möglich, dass Sie konkret die Arbeitstage Montag bis Freitag vereinbart haben. Dann besteht keine vertragliche Verpflichtung, ohne Zugeständnisse seitens Ihres Arbeitgebers auch an anderen Wochentagen zu erscheinen.
- Ist nur von einer 5-Tage-Woche oder der wöchentlichen Stundenzahl die Rede, sieht es weniger positiv aus. Als Werktag kommt dann auch der Samstag für Ihre Arbeitsleistung infrage.
- Wichtig ist, dass trotz dieser Verschiebung der Arbeitstage der Ihnen zustehende Ausgleich geschaffen wird. Sie haben dann an einem anderen Wochentag frei.
- Überstunden werden Ihnen nur bezahlt, wenn es sich um eine einmalige Arbeitsleistung handelt und nicht an einem anderen Tag ein Freizeitausgleich geschaffen werden kann. Vielleicht hat Ihre Firma so viele Aufträge, dass die Mehrarbeit notwendig ist.
Besteht eigentlich kein Grund, Ihre Arbeit plötzlich auch am Samstag zu leisten, sollten Sie sich Gedanken über Ihr Arbeitsverhältnis machen. Es ist durchaus möglich, dass Ihr Arbeitgeber Sie mit dieser Strategie zu einer Kündigung bewegen will. Behalten Sie Ihren Unmut über diese Anweisung zunächst besser für sich und weigern sich nicht einfach zu arbeiten. Dies könnte für ihn der willkommene Anlass für eine erste Abmahnung sein.
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