Werktage und Arbeitstage sind nicht das Gleiche. Die Werktage sind fest definiert, die Arbeitstage werden dagegen individuell vom Betrieb geregelt. Es gibt Betriebe, in denen nur an Werktagen gearbeitet wird, und solche, in denen die Arbeitstage über die Werktage hinausgehen.
Werktage sind fest definiert
- Als Werktage gelten in Deutschland die Tage von Montag bis Sonnabend. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz fest definiert. Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. An diesen Tagen muss kein Urlaub genommen werden und es gibt auch Einschränkungen im öffentlichen Leben. Diese betreffen das Ladenschlussgesetz und auch das Befahren der Autobahnen von Lkws.
- In vielen Betrieben, vor allem im Handwerk und im Gewerbe, gilt der Sonnabend nicht als Werktag. An diesen Tagen wird gar nicht oder nur am Vormittag gearbeitet. Diese Regelung betrifft weiterhin kleinere Ladengeschäfte, die sich in Innenstädten befinden
Die Arbeitstage legt der Betrieb fest
- Werktage sind in der Regel auch Arbeitstage. Dies trifft jedoch nicht auf alle Branchen zu. Es gibt immer mehr Betriebe, die auch am Sonnabend und an den Feiertagen arbeiten. Trotzdem müssen Sie an diesen Tagen keinen Urlaub nehmen.
- Ob der Sonnabend ein Werktag ist oder nicht, legt der Betrieb fest. Wenn Sie eine 5-Tage-Woche haben, aber trotzdem im Schichtdienst tätig sind, bekommen Sie für jeden Tag, den Sie an einem Wochenende oder Feiertag gearbeitet haben, unter der Woche einen Tag frei. Manche Betriebe bieten auch die Auszahlung in Überstunden an. An Sonnabenden müssen Sie bei einer 5-Tage-Woche keinen Urlaub nehmen.
- Haben Sie eine 6-Tage-Woche, müssen Sie auch für die Sonnabende Urlaub nehmen, denn diese sind für Sie Arbeitstage. Eine 7-Tage-Woche ist unzulässig, für jeden Sonntag und Feiertag, an dem Sie arbeiten, bekommen Sie einen freien Tag oder die Überstunden ausbezahlt.
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