Was Sie benötigen
- gültiger Ausweis
- aktuelles Lichtbild
- alter Führerschein
Allgemeines zum Führerschein-Umtausch
- In der Bundesrepublik Deutschland ist der Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein freiwillig. Sie können Ihren alten Führerschein jedoch, wenn Sie das möchten, in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Dieser hat die Größe einer Kredit- oder EC-Karte und ist in der gesamten EU gültig.
- Der Umtausch des alten Führerscheins erfolgt in der zuständigen Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde.
Benötigte Unterlagen, um den alten Führerschein umtauschen zu können
- Den Umtausch können Sie persönlich erledigen oder ihn durch einen Bevollmächtigten durchführen lassen. Dieser sollte in diesem Fall unbedingt eine von Ihnen unterschriebene Bevollmächtigung, Ihren Ausweis und den eigenen Ausweis vorweisen können.
- Um Ihren alten Führerschein umtauschen zu können, müssen Sie bzw. Ihr Bevollmächtigter also folgende Unterlagen mitbringen: ein aktuelles Passfoto von Ihnen, einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis), den alten Führerschein sowie gegebenenfalls die Bevollmächtigung und den Ausweis des Bevollmächtigten.
Der Führerschein-Umtausch bei der zuständigen Behörde
- Bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde legen Sie bzw. Ihr Bevollmächtigter die oben genannten Unterlagen vor. Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihren Antrag dort entgegennehmen und bearbeiten. Für den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein wird zudem eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Ihr alter Führerschein wird einbehalten und Sie bekommen einen vorläufigen Führerschein ausgestellt. Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen nach einiger Zeit per Post zugesendet.
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